Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen, sie betreuen und fördern geistig, seelisch und körperlich behinderte Menschen.
Bildungsart:
Fortbildung
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Weiterbildung ist geeignet für 1). Mitarbeiter/-innen mit handwerklicher Ausbildung, die in Werkstätten arbeiten. 2). Mitarbeiter/-innen, die bereits die sonderpädagogische Zusatzqualifikation haben und die Anerkennung als "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen" erlangen wollen.
Ziele:
Die Weiterbildung soll Mitarbeiter/-innen in Werkstätten für behinderte Menschen befähigen:
- Menschen mit Behinderung auf das Arbeitsleben vorzubereiten und im Arbeitsleben zu begleiten
- Arbeitssituationen individuell anzupassen und weiterzuentwickeln.
Durch die Weiterbildung sollen die im Ausbildungsberuf erworbenen Fähigkeiten vertieft und darüber hinaus folgende Schlüssenqualifikationen erlangt werden:
- Arbeits- und sonderpädagogische Kompetenzen, wie zum Beispiel Ausbildungsplanung und Umsetzung, Organisation von Einzel- und Gruppenkompetenzen
- Kommunikative Kompetenzen, wie zum Beispiel Gesprächführung, Feedback-Kultur, Zuhören können
- Soziale Kompetenzen, wie zum Beispiel Konflikt- und Problemlösungsverhalten, Teamfähigkeit, Führungstechniken
- Technische und organisatorische Kompetenzen, wie zum Beispiel fachspezifisches Wissen, technisches Verständnis, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Kompetenzen
Abschluss:
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen - staatl. anerkannter Abschluss
Theoretische Ausbildung 650 Stunden
- Planungs des Rehabilitationsverlaufs sowie der Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen. Der/die Teilnehmer/-in soll in der Lage sein, beim Erstellen des Eingliederungsplanes mit Aussagen zur Eignung der Werkstatt für behinderte Menschen als der für gehinderte Menschen geeigneten Eingliederungseinrichtung sowie mit Vorschlägen für den weiteren Rehabilitationsverlauf mitzuwirken.
- Berufs- und Persönlichkeitsförderung. In diesem Handlungsbereich erwirbt der/die Teilnehmer/-in die Grundlagen für angemessene berufsfördernde Bildungsmaßnahmen (Einzelmaßnahmen und Lehrgänge) mit dem Ziel, die behinderten Menschen im Laufe der beruflichen Bildung zu fördern, sie in das Arbeitsleben einzugliedern und dabei ihre Persönlichkeit weiter zu entwicklen.
- Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten. Der/die Teilnehmer/-in kann Arbeit so gestalten, dass sie der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und der Eignung und Neigung der behinderten Menschen unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung entspricht und ihnen Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit bietet.
- Kommunikation und Zusammenarbeit. Der/die Teilnehmer/-in ist in der Lage, mit dem behinderten Menschen oder einer Gruppe von behinderten Menschen und den Personen und Institutionen ihres Umfeldes zu kommunizieren und zu kooperieren.
- Rechtliche Rahmenbedingungen behinderter Menschen in und außerhalb der Werkstätten. Der/die Teilnehmer/-in erlernt die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Werkstatt für behinderte Menschen und die Anforderungen und Aufgaben der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung, wie sie sich auf Grund der gesetzlichen und anderen Vorschriften stellen.
Praktische Ausbildung 150 Stunden
GUT ZU WISSEN
Beginn: Auf Anfrage. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Zeiten: Tagesveranstaltung
Dauer: 23 Wochen
Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein
Veranstaltungsort:
Grone Höhere Berufsfachschulen Rügen
18528 Bergen, Industriestraße 18
Ansprechpartner/-in:
Astrid Dallmann
Telefon: 03838 2506-28, E-Mail: geso.bergen@grone.de