Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives Modell (BaE koop)
- Auf Anfrage
- Berufsausbildung
- Gotha
- 3 Jahre (39 Unterrichtsstunden)
- gefördert
Dauer:
3 Jahre (39 Unterrichtsstunden)
Bildungsart:
Berufsausbildung
Veranstaltungszeit:
Tagesveranstaltung
Abschluss:
Kammerprüfung - Kammerprüfung
Termin(e):
03.09.2020 bis 02.09.2023
Fördermöglichkeiten:
individuelle Entscheidung der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter
Maßnahmenummer:
901-18-BaEkoop-70082
Inhalte:
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Im Auftrag der Agentur für Arbeit Gotha und des Jobcenters im Landkreis Gotha bieten wir jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf die Möglichkeit Berufsausbildung im kooperativen Modell in folgenden Berufsfeldern:
- Dienstleistungen sowie Wirtschaft/Verwaltung
- Verkehr/Logistik
- Metall sowie Technik/Technologiefelder
Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen.
Auszubildende schließen mit uns einen Ausbildungsvertrag ab, absolvieren aber ihre praktische Ausbildung in einem Kooperationsbetrieb der freien Wirtschaft.
Ausbildungspartner sind IHK und HWK Erfurt, die zuständigen Berufsschulen sowie Betriebe in der Region.
Wir unterstützen unsere Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit durch:
•passgenaue Einordnung in unsere Kooperationsbetriebe
•Sozialpädagogische Begleitung
•individuellen Stütz- und Förderunterricht (einzeln oder in Kleingruppen)
•zeitnahe Integration in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis möglichst im Kooperationsbetrieb bzw. nach der Ausbildung in Arbeit
•intensive Prüfungsvorbereitung
Je nach Berufsausbildung beträgt die Ausbildungszeit 24 bzw. 36 Monate
Zielgruppe
Neben der Ausbildungsvergütung besteht bei Auszubildenden, die über eine eigene Wohnung verfügen, bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Zusätzlich können, insbesondere bei einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern, Leistungen beim Jobcenter beantragt werden. Bis zum 25. Lebensjahr besteht bei Auszubildenden ein Anspruch auf Kindergeld
Teilnahmevoraussetzungen:
Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und die Fördervoraussetzungen für eine Teilnahme an einer solchen Ausbildung erfüllen. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und Arbeitsvermittlung des Jobcenters
Ziele:
Berufsabschluss im entsprechenden Ausbildungsberuf
Ansprechpartner/-in
Frau Nadine Pietschmann
Telefon: 03621 39821110
Grone-Bildungszentrum Gotha - Südstraße
Südstraße 15
99867 Gotha