Ihnen ein komplettes Übergangsmanagement nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zu bieten,
klare Erfolgsziele mit Ihnen absprechen und
diese mit Unterstützung von uns zu erreichen.
Warum mit uns?
Wir schaffen Kontakte zu Unternehmen mit Arbeitskräftebedarf, um unsere Teilnehmenden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu vermitteln.
Wir sind mit Beratungseinrichtungen, Ämtern und Behörden vernetzt, die die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und die Herstellung der Beschäftigungs fähigkeit unterstützen.
Wir erweitern ständig das Netzwerk, um ergänzende Kontakte zu Verbänden, Vereinen, Kammern und kommunalen Arbeitskreisen zu nutzen
Ziele:
Ein komplettes Übergangsmanagement nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und klare Erfolgsziele schaffen, welche Sie mit unserer Unterstützung erreichen.
Ansprechpartner/-in
Herr S. Poursoudmand (Projektleitung AVGS / IC-Projekte)
Sie benötigen Unterstützung und Orientierung in Ihrer eigenen Situation und Wiedereingliederung
Komplettes Übergangsmanagement nach Ihren persönlichen Bedürfnissen
Beratung und Unterstützung im Erreichen klarer Erfolgsziele
Verlauf und Inhalte
In wöchentlichen Einzelterminen führen wir Beratungsgespräche mit Ihnen durch, um gemeinsam die Aufgaben und festgelegten Ziele zu bearbeiten.
Kernelemente unseres Unterstützungsmanagements sind arbeitsmarkt- und sozialintegrative Leistungen, die Einleitung von Veränderungsprozessen und kundenorientierte Gesprächsangebote, um Sie individuell in geschützter Atmosphäre zu unterstützen.
Die Kunden stehen bei uns im Mittelpunkt.
Wir als Mentoren erzeugen das Netz der Unterstützungs- und Beratungsbeziehungen.
Wir unterstützen, beraten und begleiten Sie:
Aufnahme einer therapeutischen bzw. medizinischen Behandlung oder psychosozialen Beratung
Krisenorientierte Beratung
Prävention, Stabilisierungs- und Motivationsarbeit
Umgang mit Ämtern und Institutionen sowie deren Vorbereitung und Begleitung
Probleme in allen Lebenslagen
Unterstützung bei der Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit
Berufsorientierung
Überwindung finanzieller „Notlagen“
Heranführung an den Arbeitsmarkt
Suche nach einer Tätigkeit nach §16e/§16i, SGB II oder einer ehrenamtlichen Funktion
AVGS
Fördermöglichkeit und Kostenübernahme (§ 45 Absatz 1 SGB III) vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).