Förderung der Integration
Für die Integration sind Kenntnisse der deutschen Sprache besonders wichtig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert Maßnahmen zur sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration durch Integrationskurse.Diese bestehen aus:
- Einem Sprachkurs Deutsch
- Sowie einem Orientierungskurs, in dem die Teilnehmenden mehr über das Leben in Deutschland und die in der Gesellschaft geltenden Normen und Werte erfahren
Ziel ist es, dass Sie schneller Deutsch lernen, sich schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren können und einen Job finden, der Ihren Qualifizierungen entspricht.
Gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützen wir Sie auf diesem Weg! Bei uns erwerben Sie die notwendigen Deutschkenntnisse, die für Ihren Aufenthaltstitel notwendig sind.
Sie haben Interesse? Dann finden wir das richtige Angebot für Ihre Bedürfnisse und kontaktieren Sie uns direkt vor Ort.
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Veranstaltungsort
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Kursart
Bildungsbereiche
- Berufsübergreifendes (19)
- EDV / IT / Medien (2)
- Integration / Sprache (39)
- Lager / Logistik (3)
- Weitere Dienstleistungen (2)
- Wirtschaft / Verwaltung (4)
Angebote für
- Arbeitsuchende (15)
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- Auszubildende (2)
- Berufliche Rehabilitanden (7)
- Berufstätige (5)
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- Migranten / Flüchtlinge (41)
- Unternehmen (6)
Förderung
- Andere Förderungen (37)
- BAMF (47)
- Berufsförderungsdienst (BFD) (7)
- Berufsgenossenschaft (6)
- Bildungsgutschein (7)
- Deutsche Rentenversicherung (7)
- Qualifizierungschancengesetz (7)
Durchführung
Veranstaltungszeit
Warum mit Grone?
Wir von Grone bieten Ihnen
Wir schaffen gemeinsam mit Ihnen Perspektiven für den Erfolg am Arbeitsmarkt
Alle Bildungsangebote sind AZAV-zertifiziert
Wir verfügen bundesweit über erfahrenes und gut geschultes Personal
Wir sind bundesweit an über 200 Standorten als Ansprechpartner und Experte für berufliche Weiterbildung für Sie da
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite
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Starten Sie gemeinsam mit Grone am Arbeitsmarkt durch!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Sprachkurse fördert das BAMF?
Um Migranten und Migrantinnen bei ihren Integrationsbemühungen zu unterstützen, fördert das BAMF:
- Integrationskurse
- Berufsbezogene Sprachförderung
Für die Teilnahme an einem Integrationskurs benötigen Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung der Ausländerbehörde oder des Jobcenters. Außerdem kann das BAMF selbst auf Antrag eine Berechtigung erteilen. Um an einem Berufssprachkurs für die Level A2, B1, B2 oder C1 teilzunehmen, brauchen Sie eine Berechtigung vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF.
Welche Kosten übernimmt das BAMF?
Das Bundesamt übernimmt die kompletten Kosten, wenn Teilnehmende einen Beleg für den Bezug von Leistungen nach SGB II ,SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vorlegen können.
Neben der Kostenübernahme für den Sprachunterricht im Rahmen eines Integrationskurses oder eines Berufssprachkurses kann auch ein Zuschuss für die Fahrtkosten gewährt sowie die Prüfungsgebühren übernommen werden. Die Fahrtkosten werden vom BAMF an Grone überwiesen. Grone zahlt die Gelder dann an die Teilnehmenden aus. Auch die Übernahme von Kinderbetreuungskosten kann beantragt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Sie sind nach Deutschland geflüchtet/migriert und wünschen sich eine Förderung für einen Integrationskurs? Dann sollten Sie über folgende Dokumente verfügen:
- Aufenthaltsgenehmigung nach §25 Abs. 5 AufenthG
- Duldung nach §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
- Aufenthaltsgestattung (nur für Syrien und Eritrea)
Auch für EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige ist eine Teilnahme möglich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung wird vom BAMF getroffen.
Ebenfalls werden Berufssprachkurse durch das BAMF gefördert. Wer an einem Berufssprachkurs für das Sprachniveau A1, A2, B1, B2 oder C1 bei Grone teilnehmen möchte, benötigt eine Berechtigung vom BAMF, des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit. Das BAMF kann einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung genehmigen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und keine Leistungen nach SGBII beziehen und
- beschäftigt sind oder
- in der Anerkennungsphase Ihres ausländischen Berufsabschlusses sind oder
- eine Berufsausbildung absolvieren oder
- sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchten oder
- Erziehende/r mit Aufenthaltsgestattung sind
(nach § 45a Absatz 2 Satz3 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XII).
Eine Berechtigung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit wird ausgestellt für
- Arbeitssuchende,
- Ausbildungssuchende,
- Arbeitslose,
- Personen in einer Aus- oder Weiterbildung der Agentur für Arbeit / des Jobcenters.
Wer keine Förderung für einen Integrationskurs erhält, kann auch als Selbstzahler daran teilnehmen. Bei Berufssprachkursen ist dies nicht möglich.