AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für geförderte Bildungsangebote der Stiftung Grone-Schule -gemeinnützig- und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend Grone genannt)

Grone ist zertifizierter privater Bildungsträger. Mit ihren Teilnehmenden in geförderten Bildungsangeboten schließt sie Schulungsverträge ab, für die die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

1. Anwendungsbereich 

1.1.Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für Schulungsverträge zu öffentlich-rechtlich geförderten Bildungsangeboten. 

1.2.Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grone gelten ausschließlich. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des*der Vertragspartner*in werden nicht anerkannt, es sei denn Grone stimmt diesen ausdrücklich zu. 

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand der Schulungsverträge ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen beruflicher Erstausbildung, Umschulung, sowie zur beruflichen Grundqualifikation, Fort- und Weiterbildung.

2.2. Zu diesem Zweck werden Lehrgänge nach den jeweiligen Vorgaben durch gesetzliche Ausbildungsrahmenpläne oder andere Schulungskonzepte anerkannter oder prüfender Stellen durchgeführt.

3. Zugangsvoraussetzungen

3.1. Soweit für die Teilnahme an einem Lehrgang Zugangsvoraussetzungen bestehen, liegt die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden.  Mögliche Zugangsvoraussetzungen sind den Veranstaltungsangeboten der Grone zu entnehmen oder in der jeweiligen Einrichtung zu erfragen. Ausnahmen von Zugangsvoraussetzungen sind im Einzelfall möglich. Die Entscheidung hierüber obliegt der Grone bzw. der sonst zuständigen Stelle nach billigem Ermessen.

4. Vertragsabschluss

4.1. Zum Abschluss eines verbindlichen Vertrags bedarf es der Anmeldung durch die Teilnehmenden, der Bestätigung der Anmeldung durch Grone, sowie eines positiven Förderbescheids der zuständigen Behörde. 

4.2. Ist der*die Teilnehmende im Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig, ist zusätzlich die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen durch Unterschrift nachzuweisen.

5. Vertragsdurchführung und Mitwirkungspflichten

5.1. Grone behält sich vor, einen Ausbildungslehrgang oder einzelne Unterrichtsstunden aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. 

5.2. Der*Die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf eine*n bestimmte*n Dozent*in, eine bestimmte Unterrichtsmethode oder einen bestimmten Veranstaltungsraum. Insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung des*der vorgesehenen Dozent*in behält Grone sich vor, entsprechend qualifizierte Dozent*innen in Vertretung einzusetzen und die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern, zu verschieben oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

5.3.Der*Die Teilnehmende verpflichtet sich, die jeweils geltende Schulordnung sowie die am Schulungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten oder ausgehängten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Den Anweisungen des Personals der Grone sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs ist Folge zu leisten.

6.Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen

6.1. Jede*r Teilnehmende erhält eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte der Maßnahme und der absolvierten Stundenanzahl, auch bei vorzeitiger Beendigung.

6.2. Die Anmeldung zu externen Prüfungen sowie deren Durchführung und Zeugniserteilung (z.B. IHK) erfolgt im direkten Verhältnis zwischen den Teilnehmenden und der prüfenden Stelle. Grone stellt die Teilnehmenden für alle Termine im Zusammenhang mit externen Prüfungen frei. Eine weitergehende organisatorische Unterstützung kann im Einzelfall abgefragt werden.

7. Haftung

7.1.Grone haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. 

7.2. Die Haftung ist ausgeschlossen für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren, sowie für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Garderobe der Teilnehmenden.

8.Vertragsende und Kündigung

8.1.Das Vertragsende bestimmt sich nach dem jeweiligen Inhalt des Schulungsvertrags oder des Förderbescheids.

8.2.Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

9. Gerichtsstand bei Wohnsitz im Ausland

Hat der*die Teilnehmende seinen Wohnsitz im Ausland oder verlegt der*die Teilnehmende seinen Wohnsitz ins Ausland, ist die Freie und Hansestadt Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

10. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.Nebenabreden und Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine Lösung zu finden, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen nahekommt.     


Stand 19.04.2024
 


Verantwortlich

Geschäftsführer: Dirk Laudan, Thomas Bierhoff
Grone Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH - gemeinnützig -
Heinrich-Grone-Stieg 1
20097 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
HRB 32405
USt-ID_Nr.: DE 813726969
 

Redaktion
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