Trotz Einschränkungen erfolgreich im Erwerbsleben sein
Stehen Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung beruflich vor besonderen Herausforderungen? Dann helfen wir Ihnen weiter.
Viele Faktoren können im Leben dazu führen, dass Menschen nicht mehr oder nur eingeschränkt am Erwerbsleben teilhaben können. Dazu gehören oft auch schwerwiegende gesundheitliche Probleme oder Behinderungen.
Für die Förderung der Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Erwerbsleben spielt die berufliche Rehabilitation eine wichtige Rolle.
Durch gezielte Hilfestellungen, Coachings und Qualifizierungen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen berufliche Perspektiven und erhöhen die Chancen für den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben.
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Durchführung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich kann wegen einer Krankheit meine Arbeit nicht mehr ausüben. Wer kann mir helfen?
Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin sprechen. Sie benötigen eine Bescheinigung, dass Sie Ihre aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Mit diesem Attest können Sie sich dann bei der Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung beraten lassen. Sollte es sich um einen Unfall handeln, ist die Unfallversicherung in diesem Fall Ihr richtiger Ansprechpartner.
Wie bekomme ich eine berufliche Rehabilitation? Was muss ich tun?
Eine berufliche Rehabilitation, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannt, müssen von Ihnen beantragt werden. Dazu wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Im Antragsverfahren müssen Sie belegen, dass Sie durch Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten können. Sprechen Sie deshalb zunächst mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.
Muss ich eine Behinderung oder Schwerbehinderung haben, um eine berufliche Rehabilitation machen zu dürfen?
Nein, der Grad der Behinderung (GdB) ist keine Voraussetzung. Abhängig von der Art und Schwere der Behinderung kann dieser aber ein Merkmal für die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit sein. Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, drohende Behinderungen zu vermeiden. Somit können auch Menschen ohne Behinderung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.
Muss die Maßnahme bereits bewilligt worden sein, bevor ich mich beraten lassen kann?
Nein, Beratungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie jederzeit in Anspruch nehmen. Diese sind kostenlos. Sie haben die freie Wahl, welche Beratungsstellen Sie aufsuchen. Häufig wird eine Voranmeldung per Telefon oder Mail gewünscht. So kann sich die Berater/-in besser auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten.
Wie lange sind die Wartezeiten, bis die berufliche Reha beginnt?
Der Beginn einer Maßnahme zur beruflichen Reha ist von vielen Faktoren abhängig. Wartezeiten können zwischen mehreren Wochen und wenigen Monaten ab Antragsdatum liegen. Die Vollständigkeit aller eingereichten Unterlagen sowie die Einhaltung von Terminen und Fristen kann die Wartezeit erheblich verkürzen.
Welche Voraussetzungen sind für eine Teilnahme nötig?
Grundsätzlich sollte Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert sein. Die Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen dafür sorgen, dass
- eine Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussichtlich abgewendet werden kann
oder - die Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt werden kann
oder - die Erwerbsfähigkeit erhalten werden kann.
Entscheidend ist letztlich auch, dass Sie sich selbst gesundheitlich in der Lage fühlen, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben effektiv nutzen zu können.
Was geschieht, wenn ich während der beruflichen Reha-Maßnahme krank werde?
Das ist abhängig von der Schwere und Dauer der Erkrankung. Fehlen Sie nur wenige Tage, ist das Ziel der Reha-Maßnahme eventuell nicht gefährdet. In dem Fall setzen Sie nach Ihrer Genesung Ihre Reha-Maßnahme fort. Ist Ihre Erkrankung von längerer Dauer ist eventuell das Ziel der Maßnahme gefährdet. Sollte dies der Fall sein, wird in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger eine Lösung für Sie gefunden. Es ist entweder möglich, die Maßnahme zu pausieren, neu zu beginnen oder eine neue Alternative zu wählen.
Wo stelle ich den LTA-Antrag (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)?
Einen LTA-Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Reha-Kostenträger:
- Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur,
- das Jobcenter,
- Ihre Rentenversicherung oder
- die Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf Anfrage. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Reha-Kostenträger.
Wer trägt die Kosten für die Maßnahme?
Die Kosten für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von den Behörden oder Versicherungen übernommen. Im Regelfall haben Sie dort auch Ihren Antrag gestellt und den „Reha-Bescheid“ erhalten. Auf Anfrage können auch Kosten übernommen werden, die mit den beruflichen Reha-Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Hierzu zählen u.a. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sofern eine Unterbringung außerhalb des eigenen Haushalts nötig ist (z.B. unzumutbar weiter Anfahrtsweg).
Nach Bewilligung einer Reha-Maßnahme können Sie ein sogenanntes Übergangsgeld beim zuständigen Reha-Kostenträger beantragen. Das Übergangsgeld dient als Ausgleich für fehlendes Einkommen. Die Höhe des Übergangsgeldes hängt von Ihrem vorherigen Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Es beträgt 68 Prozent des letzten Netto-Einkommens, sofern Sie keine Kinder mit Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie mindestens ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld haben, beträgt es 75 Prozent des letzten Netto-Einkommens.
Wir bieten Ihnen
- Enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft
- Viele unserer Angebote finden in Kombination mit Betrieben statt
- Kompetente Beratung und zielgerichtete Hilfestellung durch unsere freundlichen und geschulten Mitarbeitenden
- Erfahrene Coaches mit hoher Fach- und Methodenkompetenz
- Individuelle Beratung und Begleitung vor Beginn, während und bis zum Abschluss der Maßnahme
Wir unterstützen Sie beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt und schaffen gemeinsam mit Ihnen neue Perspektiven!
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Unsere Angebote sind von der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anerkannt. Damit haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Dazu gehören:
- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitung
- Leistungen zur beruflichen Weiterbildung und Trainings
- Leistungen im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Kfz-Hilfen