Unsere Angebote für
Vielfalt ist unsere Expertise
So vielfältig wie unsere Bildungsangebote, so vielfältig sind auch die Menschen, die wir beraten, begleiten und auf ihrem (Bildungs-) Weg unterstützen. Zu unseren unterschiedlichen Zielgruppen gehören z.B. Arbeitsuchende und Langzeitarbeitslose, deren Chance auf einen Arbeitsplatz durch gezielte Weiterbildung erhöht wird, Berufstätige, die einen Berufsabschluss nachholen möchten, einen neuen Beruf erlernen möchten oder bestimmte Kompetenzen erwerben möchten, um ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern, Auszubildende oder Ausbildungsplatzsuchende, dieindividuelle Unterstützung bei der Aufnahme und der Hinführung zum erfolgreichen Berufsabschluss erhalten. Speziell für Migrant*innen und geflüchteteMenschen bieten wir anerkannte Kurse, in
denen sie sich auf einen Beruf, eine Ausbildung und den Alltag in Deutschland vorbereiten. Auch Unternehmen finden bei uns eine Bandbreite an Weiterbildungsmöglichkeiten, um die Expertise ihrer Mitarbeitenden auszubauen. Im Bereich der beruflichen Reha begleiten wir unsere Teilnehmenden kompetent und einfühlsam auf dem Weg zurück in Ihr Berufsleben.
Sie möchten schnellstmöglich zurück in Ihren Beruf oder wollen die Chance nutzen, beruflich aufzusteigen? In unserem umfangreichen Angebot an Bildungsbausteinen finden Sie bestimmt das Passende, um Ihre Karriere in die richtigen Bahnen zu lenken.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Arbeitsuchende?
Wo kann ich mich informieren und beraten lassen?
Vor der Beantragung einer Förderung sollten Sie ein passendes Bildungsangebot auswählen. Hier bietet Ihnen Grone eine breite Auswahl an. Alle unsere Kurse sind zertifiziert und erfüllen somit die Anforderungen, die für eine Förderung notwendig sind.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere kompetenten Berater/-innen gerne zur Verfügung.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Berufstätige?
Ich kann wegen einer Krankheit meine Arbeit nicht mehr ausüben. Wer kann mir helfen?
Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin sprechen. Sie benötigen eine Bescheinigung, dass Sie Ihre aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Mit diesem Attest können Sie sich dann bei der Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung beraten lassen. Sollte es sich um einen Unfall handeln, ist die Unfallversicherung in diesem Fall Ihr richtiger Ansprechpartner.
Wie bekomme ich eine berufliche Rehabilitation? Was muss ich tun?
Eine berufliche Rehabilitation, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannt, müssen von Ihnen beantragt werden. Dazu wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Im Antragsverfahren müssen Sie belegen, dass Sie durch Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten können. Sprechen Sie deshalb zunächst mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.
Muss ich eine Behinderung oder Schwerbehinderung haben, um eine berufliche Rehabilitation machen zu dürfen?
Nein, der Grad der Behinderung (GdB) ist keine Voraussetzung. Abhängig von der Art und Schwere der Behinderung kann dieser aber ein Merkmal für die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit sein. Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, drohende Behinderungen zu vermeiden. Somit können auch Nicht-Behinderte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.
Muss die Maßnahme bereits bewilligt worden sein, bevor ich mich beraten lassen kann?
Nein, Beratungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie jederzeit in Anspruch nehmen. Diese sind kostenlos. Sie haben die freie Wahl, welche Beratungsstellen Sie aufsuchen. Häufig wird eine Voranmeldung per Telefon oder Mail gewünscht. So kann sich die Berater*in besser auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten.
Wie lange sind die Wartezeiten, bis die berufliche Reha beginnt?
Der Beginn einer Maßnahme zur beruflichen Reha beginnen ist von vielen Faktoren abhängig. Wartezeiten können zwischen mehreren Wochen und wenigen Monaten ab Antragsdatum liegen. Die Vollständigkeit aller eingereichten Unterlagen sowie die Einhaltung von Terminen und Fristen kann die Wartezeit erheblich verkürzen.
Welche Voraussetzungen sind für eine Teilnahme nötig?
Grundsätzlich sollte Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert sein. Die Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen dafür sorgen, dass
- eine Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussichtlich abgewendet werden kann
oder - die Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt werden kann
oder - die Erwerbsfähigkeit erhalten werden kann.
Entscheidend ist letztlich auch, dass Sie sich selbst gesundheitlich in der Lage fühlen, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben effektiv nutzen zu können.
Was geschieht, wenn ich während der beruflichen Reha-Maßnahme krank werde?
Das ist abhängig von der Schwere und Dauer der Erkrankung. Fehlen Sie nur wenige Tage, ist das Ziel der Reha-Maßnahme eventuell nicht gefährdet. In dem Fall setzen Sie nach Ihrer Genesung Ihre Reha-Maßnahme fort. Ist Ihre Erkrankung von längerer Dauer ist eventuell das Ziel der Maßnahme gefährdet. Sollte dies der Fall sein, wird in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger eine Lösung für Sie gefunden. Es ist entweder möglich, die Maßnahme zu pausieren, neu zu beginnen oder eine neue Alternative zu wählen.
Wo stelle ich den LTA-Antrag (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)?
Einen LTA-Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Reha-Kostenträger:
- Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur,
- das Jobcenter,
- Ihre Rentenversicherung oder
- die Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf Anfrage. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Reha-Kostenträger.
Wer trägt die Kosten für die Maßnahme?
Die Kosten für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von den Behörden oder Versicherungen übernommen. Im Regelfall haben Sie dort auch Ihren Antrag gestellt und den „Reha-bescheid“ erhalten. Auf Anfrage können auch Kosten übernommen werden, die mit den beruflichen Reha-Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Hierzu zählen u.a. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sofern eine Unterbringung außerhalb des eigenen Haushalts nötig ist (z.B. unzumutbar weiter Anfahrtsweg).
Nach Bewilligung einer Reha-Maßnahme können Sie ein sogenanntes Übergangsgeld beim zuständigen Reha-Kostenträger beantragen. Das Übergangsgeld dient als Ausgleich für fehlendes Einkommen. Die Höhe des Übergangsgeldes hängt von Ihrem vorherigen Einkommen und Ihrer Familien-Situation ab. Es beträgt 68 Prozent des letzten Netto-Einkommens, sofern Sie keine Kinder mit Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie mindestens ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld haben, beträgt es 75 Prozent des letzten Netto-Einkommens.