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Wir unterstützen Sie bei Ihrer Aktivierung, Qualifizierung und Umschulung
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Mehr Informationen zu den Förderungen

AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN

Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - auch AVGS genannt - ist ein Fördermittel und Dokument, mit dem sich die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter verpflichtet, Sie zu fördern, um Ihre berufliche Eingliederung zu unterstützen.

Hierzu zählen:

  • Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt, z.B. Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching, Orientierung, Erprobung uvm.
  • Maßnahmen zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, z.B. Sprachkurse
     

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AUFSTIEGS-BAFÖG

Was ist das Aufstiegs-Bafög?

BAföG ist eine bekannte finanzielle Unterstützung für Studierende. Doch auch andere Personengruppen haben Anspruch auf diese Förderung. Durch das Aufstiegs-BAföG bekommen auch andere Berufsgruppen die Möglichkeit, eine Weiterbildung fördern zu lassen.

Noch vor einigen Jahren hieß das Aufstiegs-BAföG Meister-BAföG, weil es quasi als Pendant zur Unterstützung von Menschen in der akademischen Laufbahn gedacht war. Nicht nur Studierende sollten demnach die Möglichkeit einer staatlichen Förderung bekommen, sondern auch solche, die sich stattdessen für eine Berufsausbildung entschieden haben und dann den Meister-Abschluss anstrebten. Mit der Namensänderung hin zu Aufstiegs-BAföG öffnete sich das Förderangebot für alle Privatpersonen, die eine Aufstiegsfortbildung nutzen wollen.

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BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE (BAMF)

Förderung der Integration

Für die Integration sind Kenntnisse der deutschen Sprache besonders wichtig. Das BAMF fördert Maßnahmen zur sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration durch Integrationskurse.

Diese bestehen aus:

  • Einem Sprachkurs Deutsch
  • Sowie einem Orientierungskurs, in dem die Teilnehmenden mehr über das Leben in Deutschland und die in der Gesellschaft geltenden Normen und Werte erfahren

Ziel ist es, dass Sie schneller Deutsch lernen, sich schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren können und einen Job finden, der Ihren Qualifizierungen entspricht.

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BERUFSFÖRDERUNGSDIENST (BFD)

Der Einstieg in das zivile Erwerbsleben

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) bietet Berufssoldaten, freiwilligen Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit interessante staatliche Förderung, um den beruflichen Einstieg nach dem Dienst zu erleichtern und fördert daher auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) unter bestimmten Voraussetzungen schulische und berufliche Weiterbildungen.

Gefördert werden diese dienstzeitbegleitend während der aktiven Dienstzeit oder auch nach Beendigung des Dienstes.

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BERUFSGENOSSENSCHAFT

Wann erhalten Sie eine Förderung der Berufsgenossenschaft?

Sie möchten nach einem Unfall oder langer Krankheit wieder zurück ins Berufsleben? In dieser Situation kann der vorher ausgeübte Beruf oftmals nicht mehr ausgeübt werden und es steht die Frage nach einer geeigneten Umschulung oder Weiterbildung.
Im Falle der Berufsunfähigkeit können Sie bei der Berufsgenossenschaft eine Umschulung oder Weiterbildung beantragen. Für diese neue berufliche Ausrichtung stehen wir Ihnen mit verschiedenen Möglichkeiten der Qualifizierung zur Verfügung.
Nach einer Umschulung erhalten Sie einen neuen Berufsabschluss, mit einer Weiterbildung machen Sie sich fachlich fit, eignen sich neue Kenntnisse an und belegen diese durch Zertifikate.Wir unterstützen Sie gern dabei, die für Sie relevanten Kompetenzen zu erwerben!

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BILDUNGSGUTSCHEIN KURZ ERKLÄRT

Förderung von Weiterbildung oder Umschulung

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann


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BILDUNGSURLAUB

Was ist unter Bildungsurlaub genau zu verstehen?

Weiterbildung und das regelmäßige Auffrischen der beruflichen Kompetenzen sind wichtig, sowohl für den Mitarbeiter selbst als auch für den Arbeitgeber. Genau deshalb gibt es die Möglichkeit des Bildungsurlaubs. Doch was ist eigentlich Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bezeichnet den gesetzlichen Anspruch auf eine fünftägige Freistellung von der Arbeit, um Zeit für Fort- und Weiterbildung zu haben. Das gilt je nach Regelung im Bundesland, jedes oder jedes zweite Jahr.

Die Übernahme der Kosten des Bildungsurlaubs ist in den teilnehmenden Ländern immer gleich. Während die Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für die Tage der Freistellung gewähren, übernimmt der Arbeitnehmer die Seminargebühren. Natürlich können Weiterbildungskosten zudem steuerlich abgesetzt werden.
Sie haben Interesse an einem Bildungsurlaub? Dann schauen Sie sich unsere Angebote an. Wir beraten Sie hierzu auch gern persönlich.

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DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Um diese Förderung zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Die Förderung verfolgt dabei zwei Ziele: Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur vermindert arbeiten können,

  • bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen
  • oder beim Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit unterstützen.

Es bestehen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen, um eine Förderung der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten:

  • Sie sind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig.
  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist aufgrund einer Krankheit oder Behinderung gefährdet.

Sie erfüllen die Wartezeit von 15 Jahren.

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Qualifizierungschancengesetz

Förderinstrument zur Weiterbildung für Berufstätige

Immer mehr Menschen sind vom stetig voranschreitenden strukturellen Wandel – vor allem durch die digitale Transformation – schwer betroffen. Viele Branchen und Tätigkeitsfelder befinden sich im stetigen Wandel, was zur Folge hat, das kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und ihren Beschäftigten erfordert wird. Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es nötig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten

regelmäßig zu erweitern – und heute schon an morgen zu denken.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Quali­fizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind.

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SOZIALE TEILHABE

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Wenn Sie Ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können und/oder deshalb ein Verlust Ihres Arbeitsplatzes droht, können Sie sich von einem Rentenversicherungsträger fördern lassen.

  • Bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Überfällen ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für eine mögliche Förderung zuständig
  • Wenn es um die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung geht, kann Ihre regionale Agentur für Arbeit ein möglicher Rehabilitationsträger sein
     

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer bietet finanzielle Förderung?

Einen Bildungsgutschein oder eine andere Förderungsart können Sie unter anderem bei folgenden Kostenträgern beantragen:

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Wie informiere ich mich?

Der erste Schritt zu einer Förderung ist die Wahl einer passenden Fortbildung. Hier bietet Ihnen Grone eine breite Auswahl an Seminaren. Alle unsere Kurse sind zertifiziert und erfüllen somit die Anforderungen, die für eine Förderung notwendig sind.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater/-innen gerne zur Verfügung.

Können Arbeitsuchende und Berufsrückkehrer eine Weiterbildungsförderung erhalten?

Die Voraussetzungen für eine Umschulung sind vom jeweiligen Beruf sowie dem Kostenträger der Umschulung abhängig. Auch die persönlichen Voraussetzungen der/des potentiellen Umschülerin/Umschülers sind entscheidend.

Hier gilt:

  • Mindestalter von 25 Jahren – In Ausnahmefällen auch 23 Jahren
  • Begonnene oder abgeschlossene Berufsausbildung
  • Bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Begründung für den Berufswechsel (z. B. Krankheit, drohender Jobverlust durch Digitalisierung)
  • Gute Jobchancen für den neu angestrebten Beruf


Wichtig zu wissen:

Einen generellen Anspruch auf eine Umschulung besteht nicht, da es sich um eine sogenannte Kann-Leistung handelt. Der/die Sachbearbeiter/-in der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters entscheidet im Einzelfall, ob eine Umschulung gefördert und bezahlt wird. Es gibt also keine Garantie einer Kostenübernahme.

Folgende Voraussetzungen machen eine Förderung wahrscheinlicher:

Berufsunfähigkeit

Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, ist die Förderung der Umschulung sehr wahrscheinlich. Durch einen neuen Beruf kann die Arbeitsfähigkeit in einem anderen Bereich hergestellt werden.

Ungünstige Zukunftsperspektive

Betroffen sind Berufsbilder und Jobs in Industrie und Branchen, die erheblich vom digitalen Wandel und von Digitalisierungsprozessen beeinflusst sind. Drohende oder bereits bestehende Arbeitslosigkeit sind wirksame Gründe für eine Umschulung.

Günstige Zukunftsperspektive

Eine Umschulung für eine boomende Branche oder für einen Beruf indem erheblicher Fachkräftemangel besteht, erhöht Ihre Chancen auf Bewilligung dieser Umschulung. Je besser Ihre Beschäftigungsperspektive nach der Umschulung, desto höher ist Ihre Chance auf eine Förderung.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ und wurde am 1. Januar 2019 von der Bundesregierung verabschiedet. Mit diesem Gesetz möchte die Bundesregierung die Weiterbildung von Beschäftigten gezielt stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.

Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals das Recht ein, sich zum Thema Weiterbildungen beraten zu lassen. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, sich auch außerhalb Ihres Berufs weiterzubilden, damit Sie auch zukünftig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Können Arbeitnehmende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, eine Weiterbildungsförderung erhalten?

Viele Menschen beschäftigen sich in der Mitte ihres Berufslebens mit der Frage, ob eine Umschulung überhaupt noch sinnvoll ist und ob sie nicht bereits zu alt sind, einen solchen Schritt zu wagen. Tatsache ist, dass man mit 40 oder 50 Jahren nicht zu alt ist und für viele Unternehmen noch immer ein interessanter und wertvoller Mitarbeitender darstellt.

Die Bedeutung des "lebenslangen Lernens" steigt stetig, um sich dem dynamischen Wandel des Arbeitsmarktes anzupassen. Somit sollte man auch im fortgeschrittenen Alter offen für eine berufliche Veränderung sein und sich nicht mit Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abfinden.

Eine Umschulung kann eine gute Basis für einen beruflichen Neubeginn sein und ist in jedem Alter eine tolle Chance.

Haben Sie keine Angst vor einem Neuanfang - Grone unterstützt Sie bei Ihren Zielen!

Gibt es Weiterbildungsförderung auch für Beschäftigte?

Wenn Sie auf der Suche nach der richtigen Qualifizierungsmaßnahme sind, um beruflich neue Wege zu gehen, kommt meist eine Umschulung in Frage. Diese bedeutet einen kompletten beruflichen Neuanfang und erfordert Ihre vollständige Aufmerksamkeit. Die Umschulungen bei Grone finden im dualen System in Vollzeit statt, so dass eine berufsbegleitende Umschulung nicht möglich ist.

Können Rehabilitanden eine Weiterbildungsförderung erhalten?

Der Gedanke, sich beruflich neu zu orientieren und eine Umschulung zu starten, ist oft begleitet von finanziellen Fragen. Häufig scheitert der Entschluss, beruflich neue Wege zu gehen, an finanziellen Aspekten, denn auch während der Bildungsmaßnahme muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Aus diesem Grund stellt sich immer wieder die Frage, welches Einkommen man während einer Umschulung hat.

Gibt es eine Förderung für Berufssoldaten/-innen?

Für die Finanzierung der Umschulungsmaßnahme gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Art der Förderung hängt vom individuellen beruflichen Werdegang und der aktuellen Situation des Interessenten am Arbeitsmarkt ab.

Folgende Kostenträger können die Finanzierung bis zu100% übernehmen:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
  • Berufsgenossenschaften
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr


Die Maßnahme ist nach AZAV zugelassen. Sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht die Möglichkeit einer Förderung mittels Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Rentenversicherung

Sofern aus gesundheitlichen Gründen der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und aus diesem Grund eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, ist die Gesetzliche Rentenversicherung der Ansprechpartner für die Finanzierung einer Umschulung. Diese ist an Ihrer beruflichen Wiedereingliederung interessiert und ist zudem nach dem sechsten Sozialgesetzbuch zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichtet.

Welche Sprachkurse fördert das BAMF?

Um Migranten bei ihren Integrationsbemühungen zu unterstützen, fördert das BAMF:

  • Integrationskurse
  • Berufsbezogene Sprachförderung

Für die Teilnahme an einem Integrationskurs benötigen Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung der Ausländerbehörde oder des Jobcenters, außerdem kann das BAMF selbst auf Antrag eine Berechtigung erteilen. Um an einem Berufssprachkurs für die Level A2, B1, B2 oder C1 teilzunehmen, brauchen Sie eine Berechtigung vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF.

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Bis zu 2.500 € für Ihren erfolgreichen Abschluss

Berufliche Bildungsmaßnahmen werden heute in unterschiedlichsten Formen gefördert. Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung bietet die Weiterbildungsprämie. Diese dient als Motivation und Anreiz zugleich, die allen voran bei Umschulungen zum Einsatz kommt.

Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der Weiterbildungsprämie ist eine erfolgreich abgeschlossene Zwischen - oder Abschlussprüfung.

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