Compliance – Hinweisgeberschutzgesetz

Die Grone-Stiftung und ihre Tochtergesellschaften haben eine interne Meldestelle für Hinweise nach §§ 2, 12 HinSchG eingerichtet. 
Dort können Meldungen über Rechtsverstöße oder rechtsmissbräuchliches Verhalten abgegeben werden. Ziel ist die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union und der Schutz natürlicher Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben.
Die interne Meldestelle hat eingehende Meldungen vertraulich zu behandeln und die Identität der meldenden und auch der betroffenen Personen zu wahren. 

Die interne Meldestelle 

 

  • bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen, 
  • prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 fällt, 
  • hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt, 
  • prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung, 
  • ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und 
  • ergreift angemessene Folgemaßnahmen.


Ihre Meldungen können Sie abgeben durch:

  • persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins,
  • durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post,
  • telefonisch
  • per E-Mail


Grone-Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH -gemeinnützig-
Heinrich-Grone-Stieg 1
20097 Hamburg
Telefon: +49 40 23703-321/-355/-300
E-Mail-Adresse: meldestelle(at)grone.de

Sie haben die Möglichkeit, Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten, insbesondere in folgenden Bereichen abgeben:

  • Strafbewehrte Verstöße
  • Bußgeldbewehrte Verstöße gegen Schutznormen für Leib, Leben und Gesundheit, oder Beschäftigte und ihre Vertretungsorgane
  • Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie -Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft


Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Den Anwendungsbereich entnehmen Sie § 2 HinSchG.


Kontakt

Grone-Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH -gemeinnützig-
Heinrich-Grone-Stieg 1
20097 Hamburg
Telefon: +49 40 23703-321/-355/-300
E-Mail-Adresse: meldestelle(at)grone.de