Umschulung Ihr Weg in eine berufliche Zukunft
Steigen Sie ein! Am 01.Februar 2023 starten wieder unsere neuen Umschulungen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns über unsere für Sie kostenlose Service-Hotline: 0800 1895 300

Unsere virtuellen Umschulungen nach Branchen


Virtuelle Umschulungen im Überblick

Sie wissen nicht, für welche Umschulung Sie sich interessieren?
Grone liefert Ihnen alle Angebote auf einen Blick!

Alle Umschulungen

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Unsere Umschulungen bieten viele Vorteile

 
Arbeitslosigkeit bekämpfen Nutzen Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit und profitieren Sie von einer geförderten Umschulung.
Bessere Perspektiven Viele der Berufsbilder sind im Zuge von Digitalisierungsprozessen überholt. Nutzen Sie Ihre Chance und machen Sie eine Umschulung - diese gestaltet sich als Tor zur neuen Karriere.
Neue Motivation Umschulungen und einen neuen Beruf erlernen: Andere Aufgaben und verbesserte Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt schaffen Motivation.
Übernahme der Kosten Alle Umschungen werden über einen Bildungsgutschein gefördert. Sie haben Interesse? Dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler oder kontaktieren Sie uns.


Sichern Sie sich bis zu 2.500 € Weiterbildungsprämie

Wer die Zeit der Umschulung meistert und die Prüfungen besteht, erhält eine Weiterbildungsprämie bis zur Höhe von 2.500 Euro.
Die Weiterbildungsprämie erhalten erfolgreiche Teilnehmende von Nachqualifizierungen und Umschulungen.

Fragen und Antworten

Was ist eine Umschulung?
Eine Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung, bei der es nicht darum geht, bereits bestehende Kenntnisse zu vertiefen, sondern neue Kenntnisse für eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit zu erlangen. Diese Maßnahme der Weiterbildung ist im Berufsbildungsgesetz unter Paragraph 1, Absatz 5 geregelt. Damit soll erreicht werden, dass Arbeitnehmer/-innen flexibler auf die Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren können. Durch die stetig voranschreitenden Digitalisierungsprozesse und die damit einhergehenden Veränderungen des Arbeitsmarktes sind Umschulungen in vielen Branchen ein wichtiges Weiterbildungsinstrument, um langfristig ein sicheres Arbeitsverhältnis zu garantieren.

 

Wann ist eine Umschulung sinnvoll?
Die Gründe für eine Umschulung sind vielfältig. Der häufigste Grund ist jedoch der zunehmende und stetige Wandel der Arbeitswelt. Viele der einst etablierten und beliebten Berufsbilder sind im Zuge zunehmender Digitalisierungsprozesse überholt. Damit einhergehend entwickeln sich auch nahezu täglich neue Berufsfelder. Für Menschen, die mit ihrem einst erlernten Beruf kaum noch Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt haben, kann eine Umschulung durchaus sinnvoll sein. Denn diese gestaltet sich oft als Tor zu einer neuen Karriere. Sei es eine berufliche Neuorientierung zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – oder der Quereinstieg und Neustart in einen anderen als den erlernten Beruf. Dank einer staatlich geförderten Umschulung oder privat bezahlten Aus- und Weiterbildung kann der Karriereschritt gelingen.

Wie lange dauert eine Umschulung?
Die Dauer der Umschulung ist abhängig vom jeweiligen Beruf. In der Regel haben die kaufmännischen Umschulungen eine Umschulungszeit von 21 Monaten (reguläre Ausbildungszeit 3 Jahre) und die technischen Berufe 28 Monate Umschulungszeit (reguläre Ausbildungszeit 3,5 Jahre).

Wie läuft eine Umschulung bei Grone ab?
Als ersten Einstieg bietet Grone Ihnen eine individuelle Beratung über die zur Verfügung stehenden kostenfreien Hotlines 0800 1895 200 oder 0800 1895 300. Alternativ können Sie sich auch an einem der bundesweiten Standorte informieren.
Sofern Grone Ihr Interesse bestärken konnte, erfolgt ein Eignungstest. Dieser ist unabdingbar, damit Sie feststellen können, ob die angestrebte Umschulung Ihren Kompetenzen entspricht. Schließlich sollen Sie erfolgreich durch die Umschulung kommen und bis zum Ende motiviert sein.
Wenn die ersten Hürden überwunden wurden, unterstützt Ihr/e Berater/-in Sie gerne bei der Abwicklung des Bildungsgutscheins und erläutert Ihnen wichtige Aspekte der Umschulung. Von Beginn der Umschulung bis hin zum Abschluss unterstützt Sie Grone vor Ort und steht beratend zur Seite.

Grone bietet Ihnen

  • Eine Umschulung im dualen System
  • Virtuelles Klassenzimmer, von zu Hause oder einem Grone-Standort
  • Erfahrene Dozentinnen und Dozenten
  • Unterstützung bei der Suche des Ausbildungsbetriebs
  • Bereitstellung von Technik und Support
  • Persönliche Betreuung während der Umschulung
  • Hohe Bestehens- und Übernahmequote

Unsere Umschulungen kurz erklärt

Welche Unterrichtsformen sind möglich?

 
Präsenzunterricht vor Ort Die Umschulung findet vor Ort in der Bildungseinrichtung zusammen mit anderen Teilnehmenden statt. Der fachliche Input bzw. Unterricht erfolgt durch den Dozenten bzw. die Dozentin zu festgelegten Zeiten.
Virtuelle Präsenz vor Ort Die Umschulung findet vor Ort in der Bildungseinrichtung statt. Allerdings schalten sich die Teilnehmende von unterschiedlichen Standorten im virtuellen Klassenzimmer zusammen. Auch der fachliche Input bzw. Unterricht erfolgt durch den Dozierende digital zu festgelegten Zeiten.

Förderung unserer Umschulungen


Erklärvideo: "Einführung Bildungsgutschein"
Erstellt durch: Abteilung Digitalisierung und Neue Medien von Grone

Eine Umschulung kann auf ganz unterschiedliche Weise finanziert werden. Vorteile haben hier diejenigen, die eine betriebliche Umschulung absolvieren, da sie das Recht auf ein Ausbildungsgehalt haben. Alle anderen – sowie diejenigen, denen das Ausbildungsgehalt nicht ausreicht – haben folgende Möglichkeiten.

Der Bildungsgutschein (BGS)

Der Bildungsgutschein ist eine Form der Zusage der Bundesagentur für Arbeit, die Kosten für eine Weiterbildung zu übernehmen. Dabei ist der Bildungsgutschein eine ‚Kann-Leistung‘ und wird nur ausgezahlt, wenn die Umschulung benötigt wird (zum Beispiel, wenn der/die Antragssteller/-in arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist) und sich der Antragsstellende als förderungswürdig erweist. Mit den finanziellen Mitteln können unter anderem Prüfungskosten, Fahrt- und Unterbringungskosten oder auch Lebenshaltungskosten bestritten werden.

Wichtige Informationen für Betriebe

Grone führt Umschulungen in verschiedenen Berufsbildern durch. Alle enden mit einer Prüfung vor einer der bundesweiten Kammern und demnach mit einem anerkannten Abschluss.
Bei einer Umschulung handelt es sich um eine verkürzte Ausbildung die ebenso dual aufgebaut ist. Im dualen System findet der theoretische Unterricht bei Grone, die praktische Ausbildung in Unternehmen der freien Wirtschaft statt.

Um den Umschülerinnen und Umschülern die bestmöglich praktische Ausbildung zu gewährleisten, suchen wir zuverlässige und für die praktische Ausbildung geeignete Betriebe!

Sie haben Interesse? Wir bieten Ihnen gerne mehr Informationen!

Mehr Informationen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen sind für eine Umschulung notwendig?

Die Voraussetzungen für eine Umschulung sind vom jeweiligen Beruf sowie dem Träger der Umschulung abhängig. Neben diesen Zulassungsvoraussetzungen spielen auch die persönlichen Voraussetzungen der/s potentiellen Umschülerin/Umschülers eine entscheidende Rolle.

Hier gilt:

  • Alter von mindestens 25 Jahren – In Ausnahmefällen auch 23 Jahren
  • Begonnene oder abgeschlossene Berufsausbildung
  • Bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Begründung für den Berufswechsel (z. B. Krankheit, drohender Jobverlust durch Digitalisierung)
  • Gute Jobaussichten für den neu angestrebten Beruf


Wichtig zu wissen:
Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Umschulung. Es handelt sich noch immer um eine sogenannte Kann-Leistung. Der/die Sachbearbeiter/-in der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters entscheidet im Einzelfall, ob eine Umschulung gefördert und bezahlt wird. Eine Garantie gibt es also nicht.

Diese Voraussetzungen machen eine Förderung wahrscheinlicher:


Berufsunfähigkeit
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, haben Sie gute Chancen auf eine Umschulung. Durch die Neuorientierung kann die Arbeitsfähigkeit in einem anderen Bereich hergestellt werden.

Schlechte Zukunftsaussichten
Hierzu zählen vor allem Berufsbilder und Jobs in Industrien und Branchen, die stark im Umbruch stehen oder erheblich von Digitalisierungsprozessen betroffen sind. Dieses Argument wirkt umso stärker, wenn der/die Antragsteller/-in deshalb in Kürze arbeitslos wird oder bereits längere Zeit ohne Arbeit ist.

Gute Perspektive
Entscheiden Sie sich für eine Umschulung in einer boomenden Branche oder ist diese Branche von einem erheblichen Fachkräftemangel betroffen, haben Sie ebenfalls gute Aussichten auf Bewilligung einer Umschulung. Je besser Ihre Perspektive nach der Umschulung, desto größer die Chance auf Förderung.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ und wurde am 1.Januar 2019 von der Bundesregierung verabschiedet und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.

Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals das Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.
 

Bin ich zu alt für eine Umschulung?

Im Alter von 40 Jahren aufwärts stellen sich viele Menschen die Frage, ob eine Umschulung überhaupt noch Sinn macht und ob sie nicht zu alt sind, einen solchen Schritt zu wagen. Sie können beruhigt sein, mit 40 oder 50 Jahren gehört man längst noch nicht zum "alten Eisen" und kann für viele Unternehmen noch immer ein interessanter Mitarbeitender sein. Vor allem angesichts des gestiegenen Renteneintrittsalters macht auch ein später Neuanfang absolut Sinn.

Im Hinblick auf den dynamischen Wandel des Arbeitsmarktes wächst die Bedeutung des "lebenslange Lernens" stetig. Mehr denn je muss man auch im fortgeschrittenem Alter offen für eine berufliche Veränderung sein. Schließlich ist man mit 40 oder 50 Jahren noch zu jung, um sich mit einer permanenten Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abzufinden.

Menschen, die ein noch höheres Alter überschritten haben, sollten nicht den Fehler machen, sich am bisherigen Beruf festzuklammern. Falls dieser keine Zukunft mehr bietet, muss man auch loslassen können und bereit für Neues sein. Eine Umschulung schafft die ideale Basis für einen beruflichen Neubeginn und ist in jedem Alter eine tolle Chance.

Haben Sie keine Angst vor einem Neuanfang - Grone unterstützt Sie bei Ihren Zielen!

Ist eine Umschulung berufsbegleitend möglich?

Wenn Sie auf der Suche nach der richtigen Qualifizierungsmaßnahme sind, um beruflich neue Wege zu gehen, kommen Sie meist nicht um eine Umschulung herum. Diese steht für einen kompletten Neuanfang und benötigt Ihre vollständige Aufmerksamkeit. Die Umschulungen bei Grone finden im dualen System in Vollzeit statt, so dass eine berufsbegleitende Umschulung nicht möglich ist.
 

Umschulung – Wie viel Geld oder Gehalt bekommen Sie?

Wenn man mit dem Gedanken spielt, sich beruflich neu zu orientieren und eine Umschulung zu starten, spielen finanzielle Aspekte eine große Rolle. Oft scheitert gerade hier der Entschluss, beruflich neue Wege zu gehen. Schließlich muss man auch während der Maßnahme leben können und ist demnach auf regelmäßige Einnahmen angewiesen. Aus diesem Grund stellt sich immer wieder die Frage, wie viel Geld man während einer Umschulung bekommt.

Im Falle unserer dualen Umschulungen werden Sie ausschließlich vom Föderer der Umschulung unterstützt. Das kann die Bundesagentur für Arbeit, Jocenter, Berufsgenossenschaften, die Rentenversicherung oder der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr sein. Alle übernhmen die Förderung die Lehrgangskosten und leisten zudem finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Zusätzlich können noch weitere Leistungen, wie zum Beispiel für die Kinderbetreuung, Fahrtkosten sowie Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, gewährt werden. Wie viel Geld man während einer Umschulung vbekommen, lässt sich nicht pauschal beziffern und hängt vom Einzelfall und dem entsprechenden Föderer der Umschulung ab. Allerdings sind die genannten Leistungen nur möglich, wenn die betreffende Umschulung gefördert wird.

Welche Möglichkeiten zur Finanzierung einer Umschulung gibt es?

Die Finanzierung der Umschulungsmaßnahme kann über unterschiedliche Wege erfolgen. Welche Förderung in Kraft tritt, hängt vom individuellem Werdegang und der aktuellen Situation des Interessenten am Arbeitsmarkt ab.

Die Finanzierung kann bis zu 100% von folgenden Kostenträgern übernommen werden:

  • Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
  • Berufsgenossenschaften
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr


Die Maßnahme ist nach AZAV zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Rentenversicherung
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und aus diesem Grund eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte sich hinsichtlich der Finanzierung einer Umschulung an die gesetzliche Rentenversicherung wenden. Diese hat ebenfalls Interesse an der beruflichen Wiedereingliederung und ist zudem dem sechsten Sozialgesetzbuch nach zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichtet, sofern keine andere Stelle zuständig ist.

Bundesagentur für Arbeit
Um bei bestehender Arbeitslosigkeit oder im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit die Finanzierung einer geplanten Umschulung zu klären, ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit die richtige Adresse. Eine Kostenübernahme durch das Jobcenter beziehungsweise die ARGE hängt von der Notwendigkeit der Umschulung ab und geht mit einer verpflichtenden Beratung durch die Bundesagentur einher. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um einen Beratungstermin!

Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaft (oder Unfallkasse) übernimmt dann die Kosten für Ihre Umschulung, wenn die Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf weiterarbeiten können. Dabei ist es wichtig, dass es sich um einen offiziell durch die Berufsgenossenschaft anerkannten Arbeitsunfall handelt.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Wenn Angestellte der Bundeswehr eine zivile Laufbahn anstreben, übernimmt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die notwendigen Kosten der Umschulungmaßnahme und garantiert zusätzliches Geld für den Lebensunterhalt.

Selbstzahler
Wer kein Anspruch auf eine Förderung hat und diese nicht in Anspruch nehmen möchte, hat die Möglichkeit, die Kosten der Umschulung selbst zu tragen

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ und wurde am 1.Januar 2019 von der Bundesregierung  verabschiedet und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.

Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals das Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.