Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Was sind "ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)"?

Die "ausbildungsbegleitenden Hilfen" sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung ermöglichen. Für junge Menschen, die an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen, sollen abH die erfolgreiche Absolvierung einer Erstqualifizierung ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern.
abH sind Maßnahmen, die eine betriebliche Berufsausbildung unterstützen und über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Insbesondere während einer Erstqualifikation müssen abH über die Vermittlung der vom Betrieb zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen.
Als "ausbildungsbegleitende Hilfen" bezeichnen sich auch die Maßnahmen, bei denen die Unterstützung nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder einer außerbetrieblichen Berufsausbildung erfolgt oder die nach erfolgreicher Beendigung einer mit abH geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses fortgesetzt werden.
Förderungsfähig sind im Rahmen von abH auch Maßnahmen für Auszubildende, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben und den Abschluss einer zweiten Berufsausbildung für ihre dauerhafte berufliche Eingliederung benötigen.

Für wen ist abH geeignet?

Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, jedoch die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Auch junge Menschen, die weder lernbeeinträchtigt noch sozial benachteiligt sind, können gefördert werden, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass ohne Gewährung von ausbildungsbegleitenden Hilfen eine Einstiegsqualifizierung oder erste betriebliche Berufsausbildung nicht begonnen, fortgesetzt oder voraussichtlich nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Das sind mögliche Themen und Inhalte

  • „„Nachbearbeitung der Berufsschulstoffes
  • „„Vorbereitung auf Klassenarbeiten und
  • Prüfungen
  • „„Berufsbezogene Förderung in Deutsch
  • „„Unterstützung bei Alltagsproblemen
  • „„Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern,Lehrkräften und Eltern, wenn erwünscht

 

Zeitlicher Umfang

Die Förderung beginnt frühestens mit dem Ausbildungsbeginn und endet spätestens sechs Monate nach Begründung eines anschließenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Eine Förderung im Rahmen einer Erstqualifizierung beginnt frühestens mit dem Qualifizierungsbeginn und ist längstens für deren Dauer möglich.
Soweit es keine anderen Vereinbarungen mit dem Ausbildungs-/Qualifizierungsbetrieb gibt, sind abH außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten/Berufsschulzeiten der Teilnehmer anzubieten, erforderlichenfalls auch samstags. Die Dauer des Stütz- und Förderunterrichtes hat pro Teilnehmer im gesamten Bewilligungszeitraum grundsätzlich mindestens drei Unterrichtsstunden pro Woche zu umfassen. Dies gilt auch für Ferienzeiten der Berufsschule. Davon ausgenommen sind die individuellen Urlaubs- und Krankheitszeiten des Teilnehmers. Bei höherem Unterstützungsbedarf, z.B. zur Prüfungsvorbereitung, sind wöchentlich bis zu acht Unterrichtsstunden vorzusehen. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.


Diese Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung

  • Ausbildungs- bzw. EQ-Vertrag
  • Aktuelles Berufsschulzeugnis
  • Abschlusszeugnis der letzten Schule
  • Ihren Lebenslauf


Kosten

Es entstehen keine Kosten für Sie oder Ihren Ausbildungsbetrieb, da diese von der Bundesagentur übernommen werden.

Daten zum Herunterladen


Ihr Ziel ist der erfolgreiche Abschluss Ihrer Ausbildung.

Die nötige Unterstützung bieten Ihnen die "ausbildungsbegleitenden Hilfen" (abH). Dieses Programm steht Ihnen zur Seite, bevor es zu spät ist. Im Stützunterricht bereiten wir auf Leistungskontrollen der Berufsschule sowie auf Zwischen- und Abschlussprüfungen vor. Abschluss der Prüfungsvorbereitung ist die Prüfungssimulation z. B. im Lerncamp. Einen weiteren Teil nimmt die sozialpädagogische Betreuung ein. Diese umfasst zum Beispiel: Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden, Vermittlung von anderen Hilfsangeboten (Beratungsstellen), Erstellen von Bewerbungsunterlagen und aktueller Bewerbungsfotos, Verhaltenstraining, Azubiaustausch, Konzentrationstraining, Entspannungsübungen gegen Prüfungsangst, Elternarbeit bei Bedarf, Freizeitgestaltung.
Unsere Dozenten und Sozialpädagogen fungieren als Partner und stehen Ihnen beratend zur Seite.