Allgemeiner Integrationskurs (BAMF)

  • Ort Siegburg
  • Gefördert Ja
Allgemeiner Integrationskurs
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Teilnahmevoraussetzungen:
Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus. • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind. • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden. • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung. • Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist. o Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

Ziele:
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden.

Ansprechpartner/-in

Frau Izra Mannan

Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH
Fichtenweg 1-3
53721 Siegburg

Beschreibung / Inhalte

Warum ist es wichtig, Deutsch zu lernen?

- Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, sind Deutsch-Kenntnisse nachzuweisen.

- Sie haben in Deutschland mit Behörden und Ämtern zu tun. Um zu verstehen, was man von Ihnen möchte, brauchen Sie die deutsche Sprache.

- Wenn Sie Deutsch schreiben, lesen und sprechen können, werden Sie leichter Arbeit finden.

- Die Zukunft Ihrer Kinder hängt von einer guten Ausbildung ab. Gehen Sie gemeinsam in eine gesicherte Zukunft.

Grone hat umfangreiche Erfahrung in der Sprachförderung von Migranten und Spätaussiedlern und ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge akkreditiert.

Der Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden. Er findet in Deutsch statt und ist in einen Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) sowie einen Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden) unterteilt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses erhält der Teilnehmer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs". War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests.

 

Details
Veranstaltungszeit
Tagesveranstaltung
Abschlussart
Zertifikat/Teilnahmebestätigung
Abschlussbezeichnung
Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses (Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" und Test "Leben in Deutschland") erhält der Teilnehmer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs". War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests.
Termine auf Anfrage
Fördermöglichkeiten
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.

Zielgruppe

Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Alphabetisierungskurs richtet sich speziell an Personen, die noch nicht richtig lesen und schreiben können. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

 

Veranstaltungsort

Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH
Fichtenweg 1-3
53721 Siegburg

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