Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/ zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten
- Unterrichtsform Teilzeit
- KursartAusbildung
- Ort Hannover
- Dauer2,5 Jahre
- Gefördert Ja
Zielgruppe
Alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und gerne mit Kindern arbeiten möchten.
Teilnahmevoraussetzungen:
• Spätestens zum Beginn der 2,5jährigen Teilzeitausbildung benötigen Sie den Nachweis eines Praktikumsvertrages mit einer Einrichtung, in der Sie den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren können. Insgesamt sind 840 Arbeitszeitstunden in einer Kindertagesstätte oder einem Hort als Praktikumszeiten während der Ausbildung vorgesehen.
• Die persönliche und gesundheitliche Eignung: Da Sie mit Säuglingen und (Klein-)Kindern zusammenarbeiten werden, müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen. Das Führungszeugnis ist der Grone Schule und in Kopie auch der Einrichtung, in der Sie ihre Praktikumszeiten verbringen, vor Beginn der Ausbildung vorzulegen. In den Kindertageseinrichtungen ist außerdem ein ausreichender Impfschutz Pflicht. Ein solcher ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu erbringen.
• Es ist mindestens der Realschulabschluss oder ein äquivalenter Abschluss der Sekundarstufe I erforderlich. Für Abschlüsse, die im Ausland erworben worden sind, ist eine Übersetzung durch einen diplomierten Übersetzer/ eine diplomierte Übersetzerin notwendig.
• Personen, deren Herkunftssprache eine andere als Deutsch ist, müssen mindestens das Sprachniveau B2 für Deutsch nachweisen.
Ziele:
Abschluss zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/ zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten (kurz SPA)
Ansprechpartner/-in
Frau Dr. T. Emmler
Hamburger Allee 12 - 16
30161 Hannover
Umschulung/ Berufsausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten/ zur Sozialpädagogischen Assistentin mit einem ersten berufsqualifizierendem staatlichen Abschluss. Die Inhalte richten sich nach den Rahmenrichtlinien des Bildungsganges.
Die Ausbildung findet im praxisintegrierten Teilzeitformat statt. Unterricht findet an drei Tagen pro Woche vormittags bis mittags statt. An mindestens zwei Tagen pro Woche findet die Ausbildung in einer Praxiseinrichtung (Kindertagesstätte, Hort, im offenen Ganztag einer Grundschule) statt. Hierbei ist darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der Ausbildung in einer Kindertagesstätte oder einem Hort stattfinden muss. Das Treffen einer Ausbildungsvereinbarung mit einem Praxispartner liegt in der Verantwortung der zukünftigen Auszubildenden. Der Ausbildungsvertrag ist zu Beginn der Ausbildung der Schule vorzulegen.
Forderung durch Bildungsgutschein