Berufsbezogene Deutschsprachförderung DeuföV B2

  • Ort Siegburg
  • Dauer500 Stunden
  • Gefördert Ja
Berufsbezogene Deutschsprachförderung DeuföV B2
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Teilnahmevoraussetzungen:
Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich. Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen Migrationshintergrund umfasst: o Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern. o Bürgerinnen und Bürger der EU, o Deutsche mit Migrationshintergrund

Ziele:
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Ansprechpartner/-in

Frau Izra Mannan

Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH
Fichtenweg 1-3
53721 Siegburg

Beschreibung / Inhalte

Die berufsbezogene Deutschförderung B2 besteht aus einem Modul von 500 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer Prüfung ab. Auf diese Bereiche sollte im Rahmen eines zyklischen Lernprozesses aufgebaut werden, d.h. Themen wie Bewerbung, Sicherheitsbestimmungen oder Beschwerdemanagement werden immer wieder neu aufgegriffen und in einer jeweils komplexeren Form erweitert und neu behandelt. Bereits in den allgemeinsprachlich ausgerichteten Integrationskursen (Zielniveau B1) werden Deutschkenntnisse auch anhand von arbeitsweltlich ausgerichteten Themen (Arbeit, Arbeitssuche, Aus- und Weiterbildung) vermittelt. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45 a AufenthG ist ein Sprachlernangebot für Geflüchtete und Migranten, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Übergreifendes Ziel ist die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung bzw. Ausbildung.

 

Details
Dauer
500 Stunden
Veranstaltungszeit
Tagesveranstaltung
Abschlussart
Zertifikat/Teilnahmebestätigung
Abschlussbezeichnung
Nach erfolgreichem Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.
Termine auf Anfrage
Fördermöglichkeiten
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Verpflichtete oder berechtigte Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,32 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Zielgruppe

Für die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:

Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen

Veranstaltungsort

Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH
Fichtenweg 1-3
53721 Siegburg

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