Berufsbezogener Sprachkurs nach §45a AufenthG - DeuFöV - mit Zielsprachniveau B2

  • KursartIntegrations-/Sprachkurse
  • Ort Aachen
  • Dauer500 Stunden
  • Gefördert Ja
Der Kurs B2 umfasst in der Regel 500 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel, das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Zum Anfrageformular

Teilnahmevoraussetzungen:
Beschäftigte und Auszubildende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die über das Sprachniveau B1 verfügen.

Ziele:
Nach erfolgreichem Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurses B2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.

Ansprechpartner/-in

Frau Victoria Genter

Grone-Bildungszentrum Aachen
Rottstraße 21
52068 Aachen

Beschreibung / Inhalte

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45 a AufenthG ist ein Sprachlernangebot für Geflüchtete und Migranten, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Übergreifendes Ziel ist die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung bzw. Ausbildung. Der Kurs B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Kursteilnahme?

  • Berechtigung zur Teilnahme durch Jobcenter oder Agentur für Arbeit oder BAMF.
  • Kopie des gültigen Arbeitsvertrags
  • Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels (bei EU-Bürger/-innen eine Kopie des Ausweisdokuments, z.B. Reisepass, Personalausweis)
  • Ggf. Kopie des letzten Sprachzertifikats
  • Kopie des Einkommenssteuerbescheids oder, falls nicht vorhanden, Kopien der Entgeltbescheinigungen (Lohnabrechnungen) der letzten drei Monate bei Einzelveranlagung

Zugangsvoraussetzungen:
• Deutschsprachkenntnisse auf mindestens B1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Diese können durch entsprechende Sprachzertifikate erfolgen, die nicht älter als sechs Monate sind. Können Sie solche Sprachzertifikate nicht vorlegen, absolvieren Sie vor Eintritt in den Kurs einen Einstufungstest bei uns.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für einen Berufssprachkurs gem. §45a Aufenthaltsgesetz:
• Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen.
• Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung.
• Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen.


Abschlussprüfung:
DTB B2 (Deutschtest für den Beruf B2)
Abschlussart: Zertifikat

Kurszeiten: Montag bis Donnerstag (vormittags oder nachmittags)

Ort: Rottstraße 21, 52068 Aachen
Dauer: ca. 6-7 Monate, 500 UE (1UE=45 Minuten)

Details
Dauer
500 Stunden
Kursart
Integrations-/Sprachkurse
Veranstaltungszeit
Teilzeitveranstaltung
Abschlussart
Zertifikat/Teilnahmebestätigung
Termine auf Anfrage
Fördermöglichkeiten
BAMF
Kursgebühr: Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Nur für beschäftigte Teilnehmende besteht eine Kostenbeitragspflicht in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind: - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt.

Zielgruppe

Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

Veranstaltungsort

Grone-Bildungszentrum Aachen
Rottstraße 21
52068 Aachen

Route planen