IHK-Fachkraft Buchführung
- Starttermin 06.07.2023
- Unterrichtsform Virtuelles Klassenzimmer
- KursartFachkraft-Abschluss
- Ort Meppen
- Dauer84 Tage (672 Unterrichtsstunden)
- Gefördert Ja
Nutzen Sie die Chance zum Erwerb bundesweit anerkannter IHK-Zertifikatsabschlüsse im Rahmen der geförderten Weiterbildung mit einem hohen Arbeitsmarktwert für Ihre beruflichen Chancen. Sie verfügen damit über einen in der Wirtschaft sehr anerkannten Kompetenznachweis durch einen öffentlich anerkannten Träger (zentrales Ausbildungsorgan in Deutschland).
Zum Anfrageformular
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Ansprechpartner/-in
Frau Nina Goethe
Grone-Bildungszentrum Meppen
Lingener Straße 69
49716 Meppen
Beschreibung / Inhalte
- KM 2 Buchführung/Finanzbuchhaltung - Grundlagen
- KM 3 Buchführung/Finanzbuchhaltung - Aufbau
- KM 4 Lexware
- KM 6 Lohn- und Gehaltsrechnung - Grundlagen
Die IHK-Zertifizierung ist integrativer Bestandteil und findet während der Maßnahme direkt am Standort statt. Weitere IHK-Zertifikate können durch Ausbau des Modulpaketes mit zusätzlichen Fachmodulen abgelegt werden. Genaue Informationen dazu erhalten Sie in unserer ausführlichen, persönlichen und kostenlosen Bildungsberatung.
Details
Dauer
84 Tage (672 Unterrichtsstunden)
Kursart
Fachkraft-Abschluss
Veranstaltungszeit
Tagesveranstaltung
Abschlussart
Kammerprüfung
Abschlussbezeichnung
IHK-Fachkraft Buchführung (nach erfolgreichem Abschluss der Module KM 2; KM 3; KM 4; KM 6)
Termin(e):
03.05.2023 bis 15.09.2023
07.06.2023 bis 18.10.2023
06.07.2023 bis 21.11.2023
18.08.2023 bis 20.12.2023
18.09.2023 bis 05.02.2024
19.10.2023 bis 05.03.2024
07.06.2023 bis 18.10.2023
06.07.2023 bis 21.11.2023
18.08.2023 bis 20.12.2023
18.09.2023 bis 05.02.2024
19.10.2023 bis 05.03.2024
Fördermöglichkeiten
Berufsförderungsdienst (BFD)
Bildungsgutschein
Deutsche Rentenversicherung
Bildungsgutschein Berufsförderungsdienst (BfD) Förderung über Renten- oder Unfallversicherungsträger Selbstzahler
Bildungsgutschein
Deutsche Rentenversicherung
Bildungsgutschein Berufsförderungsdienst (BfD) Förderung über Renten- oder Unfallversicherungsträger Selbstzahler