Integrationskurs mit Alphabetisierung
- KursartIntegrations-/Sprachkurse
- Ort Buchholz in der Nordheide
- Dauer15 Monate (960 Unterrichtsstunden)
Teilnahmevoraussetzungen:
Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für die Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden:
Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
Ansprechpartner/-in
Frau Julia Kruckenberg
Grone-Bildungszentrum Buchholz
Steinbecker Straße 22
21244 Buchholz in der Nordheide
Veranstaltungsort
Grone-Bildungszentrum Buchholz
Steinbecker Straße 22
21244 Buchholz in der Nordheide