Integrationskurs mit Alphabetisierung

  • KursartIntegrations-/Sprachkurse
  • Ort Buchholz
  • Dauer15 Monate (960 Unterrichtsstunden)
Der 960 bzw. 1260 Unterrichtsstunden umfassende Integrationskurs mit Alphabetisierung richtet sich an Migranten, die das lateinische oder ihr eigenes Alphabet nicht oder nicht ausreichend beherrschen und daher zu Beginn des Spracherwerbspozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodisch-didaktischen Förderung bedürfen. Im Alphabetisierungskurs wird angestrebt, dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung der Teilnehmenden möglichst nah zu kommen und gleichzeitig Deutschkenntnisse auf dem Niveau der elementaren Sprachverwendung zu erwerben. Diesen Zielen dienen eine konsequent teilnehmerorientierte Methodik, die auch soziale, interkulturelle sowie psychologische Ziele berücksichtigt sowie ein durch Binnendifferenzierung und offene bzw. Lernerautonomie fördernde Methoden gekennzeichneter Unterricht. Der 60 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Integrationskurses mit Alphabetisierung und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Integrationskurs mit Alphabetisierung schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.
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Teilnahmevoraussetzungen:
Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für die Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus. Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind. Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden: Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.

Ansprechpartner/-in

Frau Julia Kruckenberg

Grone-Bildungszentrum Buchholz
Steinbecker Straße 22
21244 Buchholz

Beschreibung / Inhalte
Details
Dauer
15 Monate (960 Unterrichtsstunden)
Kursart
Integrations-/Sprachkurse
Veranstaltungszeit
Teilzeitveranstaltung
Abschlussart
Zertifikat/Teilnahmebestätigung
Termine auf Anfrage

Veranstaltungsort

Grone-Bildungszentrum Buchholz
Steinbecker Straße 22
21244 Buchholz

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