Job-BSK Hotel und Gastronomie - 150 UE (vormittags)
- Starttermin 06.05.2025
- Unterrichtsform Teilzeit
- KursartIntegrations-/Sprachkurse
- Ort Dortmund
- Gefördert Ja
Zielgruppe
Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist eine Berechtigung erforderlich. Diese erhalten Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, wenn sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Interessierte einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen, wenn sie • beschäftigt sind oder • begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder • für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen oder • eine Berufsausbildung absolvieren oder • sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchten.
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK.
Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe).
Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.
Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.
Ziele:
Teilnehmende, die keine Zertifikatsprüfung ablegen (bei Kursen mit fachspezifischer Ausrichtung), erhalten von den Kursträgern eine Teilnahmebescheinigung, die Angaben zu den erreichten Lernfortschritten enthält.
Ansprechpartner/-in
Frau Amira Ibrahim
Grone-Bildungszentrum Dortmund - Freistuhl (Hauptverwaltung Niederlassung Dortmund)
Freistuhl 3
44137 Dortmund
Job-BSK Hotel und Gastronomie beinhalten:
- Berufsbezogenes Kommunikationstraining mit direktem Arbeitsplatzbezug
- Bitten um Unterstützung
- Vereinbarung von Terminen
- Bestätigung von Arbeitsaufträgen
- Rückfragen bei Unklarheiten
- Meldung von Problemen
- Krankmeldung
- Meldung des Bedarfs an benötigten Arbeitsmaterialien
- Teilnahme an Besprechungen
- Vernetzung mit Kollegen und Kolleginnen (auch für Fragen und Unterstützung)
- Umgang mit Gefahren (z. B. Sicherheitsunterweisung)
- Umgang mit Beschwerden und Kritik
- Arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung
- Individuelles Sprachcoaching inkl. Lernberatung (5 Unterrichtseinheiten pro Person)
- Gezieltes Training im Bereich Phonetik und Aussprache
Der Kurs wird aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Nur für beschäftigte Teilnehmende besteht eine Kostenbeitragspflicht in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit . Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind: - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt.
Veranstaltungsort
Grone-Bildungszentrum Dortmund - Freistuhl (Hauptverwaltung Niederlassung Dortmund)
Freistuhl 3
44137 Dortmund