JobBrücke
- Unterrichtsform Einzelmaßnahme (Einzelbetreuung)
- KursartAktivierung/berufliche Eingliederung
- Ort Lünen
- Dauer6 Monate (110 Unterrichtsstunden)
- Gefördert Ja
Teilnahmevoraussetzungen:
Diese Angebot richtet sich grundsätzlich an Kunden (Arbeitssuchende), bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung nach §45 Absatz 1 SGB III vorliegen und die unmittelbar vor einer Arbeitsaufnahme stehen. Eine Eingrenzung auf Altersgruppen erfolgt nicht.
Ziele:
- Sicherstellen einer reibungslosen Beschäftigungsaufnahme
- Stabilisierung während der Beschäftigung durch Beratung, Begleitung und Unterstützung im Betrieb
- Weiterbeschäftigung nach der Probezeit
- Durchhaltevermögen und Motivation langfristig stärken
Ansprechpartner/-in
Frau Marion Bronheim
Grone-Bildungszentrum Lünen – Kurt-Schumacher-Straße (Hauptverwaltung Niederlassung Kreis Unna)
Kurt-Schumacher-Straße 4
44534 Lünen
… Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz durch:
- lösungsorientierte Einzelgespräche
- Steigerung Ihrer Kompetenzen und der Belastbarkeit durch Ihr persönliches Coaching
- Beratung und Begleitung bei Überforderungs- und Konfliktsituationen
- ein „Notfalltelefon“ für Sie und für Ihren Arbeitgeber
Wir klären mit Ihnen:
- Wer Ihre Ansprechpartner sind
- Welche Papiere und Bescheinigungen Sie noch benötigen
- Wann Sie wo sein müssen
- Wem Sie Bescheid über Ihre Beschäftigungsaufnahme geben müssen
- Wie die Betreuung Ihrer Kinder, Ihrer Eltern oder auch Ihres Haustieres geregelt werden kann
- Wie Sie zur Ihrer neuen Arbeitsstelle kommen
Ihr persönlicher Coach …
- … Hilft Ihnen bei der Bewältigung von alltäglichen Herausforderungen
- … unterstützt Sie beim Aufbau eines Kinderbetreuungsnetzwerkes
- … berät Sie bei Ihrer persönlichen Finanzplanung
So funktioniert die „Jobbrücke“
- Im Rahmen von Einzelterminen verbessern wir gemeinsam Ihre Chancen, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen und erfolgreich die Probezeit zu überstehen
- Ihr persönlicher Coach berät Sie gerne im Betrieb, bei Ihnen zu Hause oder bei Grone Ihr erster Termin erfolgt direkt nach Abschluss Ihres Arbeitsvertrages
- Unser Jobcoach begleitet Sie nach dem ersten Termin bis zu weiteren vier Monaten
- So haben Sie auch „on the job“ Unterstützung, wenn es einmal Schwierigkeiten geben sollte
Fragen Sie einfach Ihren Vermittler / Ihre Vermittlerin nach einem Coaching-Gutschein für die Jobbrücke.
Zur Zielgruppe gehören Arbeitsuchende und Beschäftigte bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 45 Absatz 1 SGB III vorliegen. Im Rahmen des 9. Änderungsgesetztes wurde den Jobcentern die Möglichkeit gegeben, dass Maßnahmen bis 6 Monate nach dem Ende des Leistungsbezuges gefördert werden können.
Veranstaltungsort
Grone-Bildungszentrum Lünen – Kurt-Schumacher-Straße (Hauptverwaltung Niederlassung Kreis Unna)
Kurt-Schumacher-Straße 4
44534 Lünen