Jobcoaching interkulturell
- Unterrichtsform Einzelmaßnahme (Einzelbetreuung)
- KursartAktivierung/berufliche Eingliederung
- Ort Werne
- Dauer3 Monate (96 Unterrichtsstunden)
- Gefördert Ja
Unterstützungsangebote zur Integration in den Arbeitsmarkt.
Zum Anfrageformular
Teilnahmevoraussetzungen:
Unsere Dienstleistung können grundsätzlich Menschen in Anspruch nehmen bei denen die Voraussetzung für eine Förderung nach § 45 Absatz 1 SGB III vorliegt und die als Kunden des Jobcenter oder der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt bekommen.
Ziele:
Integration in den den Arbeitsmarkt.
Ansprechpartner/-in
Frau Isabell Pohl
Grone-Bildungszentrum Werne
Am Bahnhof 1-3
59368 Werne
Beschreibung / Inhalte
- Erstellung eines persönlichen Profils
- Zugänge zu Beratungsnetzwerken
- Herstellung einer individuellen Grundstabilität
- Bewerbungsverhalten/Umgangsformen
- Bewerbungstraining (unter Berücksichtig der Kulturen/Herkunftsländer)
- Kulturöffnung
- Interkulturelle Bildungsbegleitung
- Job-Knigge
- Einzelcoaching inkl. Trainings von Bewerbungsgesprächen
- Vor-/Nachbereitung sowie ggf. Begleitung zu Vorstellungsgesprächen
Grone bietet Ihnen:
- Mehrsprachiges Coaching
- Interkulturelle Bildungsbegleitung
- Orientierung am deutschen Arbeitsmarkt
- Vermittlungsunterstützung
- Erarbeitung individueller Bewerbungsunterlagen und -strategien
Der Verlauf ist variabel
- Schritt 1: Die Zeit bei Grone beginnt mit einem ausführlichen Beratungsgespräch.
- Schritt 2: Aufgrund des Beratungsgesprächs planen wir ein auf Sie persönlich zugeschnittenes Coachingkontingent und vereinbaren flexibel individuelle Einzelcoaching-Termine.
Wir sind über den Zeitraum von 3 Monaten mit insgesamt 96 Stunden Ihr Ansprechpartner. Es wird pro Woche mindestens ein persönlicher Kontakt stattfinden.
Details
Dauer
3 Monate (96 Unterrichtsstunden)
Kursart
Aktivierung/berufliche Eingliederung
Veranstaltungszeit
Teilzeitveranstaltung
Abschlussart
Zertifikat/Teilnahmebestätigung
Termine auf Anfrage
Fördermöglichkeiten
AVGS
Diese Maßnahme richtet sich grundsätzlich an Kunden, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 45 Absatz 1 SGB III vorliegen und berechtigt sind, von dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten.
Diese Maßnahme richtet sich grundsätzlich an Kunden, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 45 Absatz 1 SGB III vorliegen und berechtigt sind, von dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten.