LAV - Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden
- KursartAktivierung/berufliche Eingliederung
- Ort Braunschweig
- Dauer7 Wochen
Gegenstand der Maßnahmekombination nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III ist die dauerhafte berufliche Eingliederung durch eine intensive Aktivierung, Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III.
Teilnahmevoraussetzungen:
ALG I Empfänger
Ziele:
Aufbauend auf den bisherigen Bemühungen und Aktivitäten zur Eingliederung der Teilnehmer erfolgt zunächst die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, darauf aufbauend eine intensive Unterstützung im Vermittlungsprozess sowie eine verstärkte Aktivierung, um eine nachhaltige Eingliederung zu erreichen und damit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist an den bisherigen Aktivitäten aufzusetzen und durch folgende Parameter die gezielte Hilfestellung zu verstärken:
• Analyse der Stärken mit fallangemessener Selbstvermarktungsstrategie, beraterische Hilfestellung bei der Beseitigung von bestehenden Hemmnissen, Aufzeigen und Trainieren von Optimierungsmöglichkeiten
• Individuelle Unterstützung bei der Suche nach geeigneten freien Arbeitsplätzen
• Feststellung der berufspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem Betrieb
• Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung dieser Beschäftigungsaufnahme
Damit intensive Aktivitäten erfolgen können und die Arbeitslosigkeit möglichst während der Teilnahme beendet wird, ist die Maßnahme in Dauerpräsenz durchzuführen und Fehltage nachzuholen.
Es wird ein Vermittlungserfolg laut Leistungsverzeichnis/Losblatt geschuldet.
Ansprechpartner/-in
Frau Martina Wille
Grone-Bildungszentrum Braunschweig
Kohlmarkt 2
38100 Braunschweig
Um das Maßnahmeziel zu erreichen, sind die folgenden Elemente auf die individuellen Bedarfe der Teilnehmer auszurichten:
Einzelgespräch beim Eintritt in die Maßnahme
Mit jedem Teilnehmer ist zu Beginn der Maßnahme ein Einzelgespräch zu führen und seine bisherigen Aktivitäten zu analysieren, seine Stärken zu identifizieren, diese zu konkretisieren und (ggf. weitere) Potentiale festzustellen. Diese sind hinsichtlich der individuellen Eingliederungschancen unter Berücksichtigung der verwertbaren beruflichen Kenntnisse und der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes in einem Eingliederungs-/Aktivitätenplan aufzunehmen, der auf die Beendigung der Arbeitslosigkeit im Maßnahmeverlauf abzielt. Der Eingliederungs-/Aktivitätenplan ist nachzuhalten, im Maßnahmeverlauf fortzuschreiben bzw. zu ergänzen.
Die zuständige Vermittlungsfachkraft beim Bedarfsträger ist in geeigneter Weise in den Eingliederungsprozess einzubinden, damit an den bisherigen Aktivitäten und Ergebnissen angeknüpft werden kann.
Erarbeitung der Eingliederungsstrategie
• Konstruktiv kritische Reflektion bisheriger Aktivitäten des Teilnehmers
• Reflektion fehlgeschlagener Bewerbungen
• Gemeinsame Analyse der Stärken mit Blick auf eine fallangemessene Selbstvermarktungsstrategie
Intensive Aktivierung
• Aufzeigen und trainieren von Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich des Kommunikationsverhaltens, der Outfitberatung und Körpersprache, der Gesprächsführung mit entsprechender technischer Unterstützung und Erörterung der Nutzung beruflicher Netzwerke
• Aufzeigen alternativer, realistischer Beschäftigungsmöglichkeiten
Unterstützung beim Abbau individueller Vermittlungshemmnisse
• Steigerung der beruflichen Mobilität und Flexibilität, insbesondere durch Darstellung alternativer Arbeitszeitmodelle und alternativer Beschäftigungsformen (u.a. Zeitarbeit, Selbständigkeit), Chancen befristeter Beschäftigungsverhältnisse, Nutzung ÖPNV, Vereinbarkeit von Beruf und Familie
• Hilfestellung bei der technischen Handhabung im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und Befähigung zur Nutzung der Funktionen
• Optimierung der Suche nach geeigneten Stellen, die in Print- oder elektronischen Medien - insbesondere in der JOBBÖRSE der BA – veröffentlicht sind
• Informationen über die Perspektivlage beim Übergang in das SGB II
• Gezielte beraterische Hilfestellung zur Beseitigung tiefer gehender Hemmnisse anknüpfend an die bisherigen Unterstützungsleistungen
Vermittlungsunterstützung
• Informationen auch zu weiteren, bislang nicht betrachteten Arbeitsmarktsegmenten – Überblick über Aufnahmefähigkeit von Branchen, Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Verdienstmöglichkeiten, insbesondere mit Fokus auf einen realistischen Perspektivwechsel
• Bewerbungscoaching und Optimierung der Eigenbemühungen
• Erstellung/Optimierung von Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsmanagement in der JOBBÖRSE der BA
Sollte sich herausstellen, dass digitale Kompetenzen fehlen, die für eine Nutzung der JOBBÖRSE der BA oder zum selbständigen Versand von Bewerbungen per E-Mail oder online erforderlich sind, ist der Teilnehmer entsprechend zu befähigen.
Dem Teilnehmer ist ein Satz seiner Bewerbungsunterlagen in Papierform auszuhändigen.
• Information über die Möglichkeiten der Online-Bewerbung auf eigenen Homepages, auf Homepages von Arbeitgebern und über den elektronischen Versand von Bewerbungsunterlagen und trainieren der hierfür notwendigen Anwendungen (Erstellung von Worddokumenten, Präsentationen, E-Mail-Versand, Website-Erstellung etc.)
Maßnahmeteile in einem Betrieb
Die Feststellung der berufspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten bzw. Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse sind für den Eingliederungsprozess notwendig. Diese Leistungen sind bei einem Arbeitgeber (verpflichtend für jeden Teilnehmer) durchzuführen. Die Dauer der betrieblichen Phase darf die Hälfte der Zuweisungsdauer nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer hat die entsprechenden betrieblichen Möglichkeiten zu akquirieren und übernimmt die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Durchführung. Maßnahmeteile bei einem Zeitarbeitsunternehmen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht beim Entleiher erfolgen. Die Durchführung beim Arbeitgeber darf nicht dazu genutzt werden, urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen aufzufangen.
Die fachliche Anleitung der Teilnehmer ist durch den Betrieb sicherzustellen, der einen verantwortlichen Mitarbeiter zu bestimmen hat. Dem Auftragnehmer obliegt weiterhin die Betreuung der Teilnehmer, der hierfür ebenfalls einen verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen hat. Der Durchführungsort muss im Tagespendelbereich des Teilnehmers liegen.
Übungseinrichtungen wie Übungsfirmen oder -werkstätten dürfen dabei nicht anstelle betrieblicher Maßnahmeteile herangezogen werden.
Zwischen Auftragnehmer, Betrieb und Teilnehmer ist vor Beginn eine Vereinbarung abzuschließen (siehe Muster unter www.arbeitsagentur.de > Institutionen > Ausschreibungen für Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) > Vordrucke für die Vertragsausführung „Standard“ > Bereich Aktivierung / berufliche Eingliederung).
Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme
• Gezielte Akquise freier Arbeitsplätze für den Teilnehmerkreis und
• Zusammenführen von Arbeitgebern und Teilnehmern sowie
• Unterstützung bei dem gezielten Bewerbungsprozess
• Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme bis zu sechs Monaten nach Beschäftigungsaufnahme (nur mit Einverständnis des Teilnehmers möglich)
Die Teilnahme an der Maßnahme wird zur Absicherung bis zur Beschäftigungsaufnahme fortgeführt (befördert zeitnahe Beschäftigungsaufnahme).