Mentor II
- KursartAktivierung/berufliche Eingliederung
- Ort Lüneburg
- Dauer36 Stunden
- Gefördert Ja
Teilnahmevoraussetzungen:
Zu den Kundinnen und Kunden zählen diejenigen, die bei Bewältigung von verschiedenen Problemlagen und den damit verbundenen Bewältigungsstrategien Unterstützung benötigen (Kunden aus dem Fallmanagement). Des Weiteren benötigen sie eine Begleitung, um an ein § 16a-Angebot dauerhaft angebunden werden zu können. Im Vorfeld sind i.d.R. die Vermittlungsversuche zu § 16a-Angeboten durch die Integrationsfachkraft (IFK) gescheitert. Der Bedarf an Verringerung und/oder Beseitigung von multiplen komplexen Problemlagen muss mindestens in drei Aufgabengebieten vorliegen und eine Begleitung von drei Stunden wöchent-lich erfordern. Eine weitere Einschränkung bezüglich Alter, Bildungsniveau oder ähnlichem für die Teilnehmenden wird nicht erhoben.
Ziele:
Ziel ist die Verringerung oder Beseitigung von Hemmnissen, die in der Person des Teilnehmers liegen und eine Integration in den Arbeitsmarkt verhindern. Handlungsbedarfe werden innerhalb von drei Monaten individuell für jeden Teilnehmenden eruiert, festgelegt und anschließend bearbeitet.
Ansprechpartner/-in
Frau Isabella Pindel
Grone-Bildungszentrum Lüneburg - Stadtkoppel
Stadtkoppel 25
21337 Lüneburg
In folgenden Modulen beraten und begleiten wir Sie:
- Aufnahme einer therapeutischen bzw. medizinischen Behandlung oder psychosozialen Beratung
- Wahrnehmung eines Termins beim ÄD/BPS
- Begleitung zu Behördengängen
- Verbesserung der äußeren Erscheinung
- Wiederherstellung und der Verbesserung der Gesundheit
- Suche nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Sicherung des Wohnung/Suche nach einer neuen Wohnung
- Berufsorientierung
- Kommunikationstraining im Arbeitskontext für Kunden mit lang zurück liegender letzter Erwerbstätigkeit/mit wenig/keiner Berufserfahrung
- Überwindung von finanziellen Notlagen
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung
Diese Maßnahme richtet sich grundsätzlich an Kunden, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung nach §45 Absatz 1 SGB III vorliegen und berechtigt sind, von ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt zu bekommen.
Veranstaltungsort
Grone-Bildungszentrum Lüneburg - Stadtkoppel
Stadtkoppel 25
21337 Lüneburg