Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Unser umfangreiches Portfolio ermöglicht es Ihnen, eine passgenaue, auf Sie zugeschnittene Unterstützung zu erhalten. Mit Einzel- oder Gruppencoachings arbeiten wir gemeinsam an Ihren nächsten Schritten zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Dabei können verschiedene Coaching-Formen auch miteinander kombiniert werden. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen außerdem spezielle Fachkenntnisse – beispielsweise aus dem kaufmännischen, medizinischen oder gewerblichen Bereich.
Mithilfe objektiver Testverfahren zu unterschiedlichsten Themen finden wir
schnell heraus, wo Ihr persönlicher Bedarf liegt und welche praktischen Lösungen Sie optimal nach vorne bringen. Die Testverfahren dienen beispielsweise zur Berufsorientierung, Potenzialanalyse oder Messung Ihrer digitalen Kompetenzen.
Unsere Coaches erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen „Fahrplan“ und können hierbei auch auf ein breites Spektrum an Instrumenten und Hilfsmitteln, an Angeboten zur Kenntnisvermittlung sowie auf hilfreiche Netzwerkpartnerschaften und Arbeitsmarktkontakte zurückgreifen.
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Durchführung
Teilnehmende berichten
„Ich habe bei Grone das Angebot Aktiv 45+ besucht. Es war eine tolle Erfahrung. In dem Angebot wurden mir meine Perspektiven und die Bedingungen des Arbeitsmarktes aufgezeigt. Darüber hinaus wurde ich bei Bewerbungsaktivitäten unterstützt."
„Ich habe bei Grone ein Bewerbungscoaching gemacht. Die Kosten hat die Bundesagentur für Arbeit übernommen. Das Einzelcoaching war sehr hilfreich. Mitlerweile war ich mit meinen Bewerbungen auch erfolgreich und arbeite wieder!"
„Das Angebot "Chancen für Flüchtlinge" hat mir sehr viel gebracht. Neben einem Eingangsgespäch und einer ausgiebigen Kompetenzfeststellung, erhielt ich ein gutes Sprachtraining und Vermittlungscoaching. Heute habe ich einen Job und bin zufrieden."
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bietet Ihnen folgende Vorteile
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Maßnahmen werden durch den AVGS gefördert?
Mit einem AVGS werden Maßnahmen gefördert, die bei der Aktivierung und beruflichen Eingliederung helfen sollen. Das können zum Beispiel Bewerbungstrainings sein, fachliche Weiterbildungen (zur Kenntnisvermittlung und Kompetenzerweiterung) oder Coachings sowie Unterstützung bei der Berufsorientierung.
Auch ein Praktikum bis zu 6 Wochen ist mit einem AVGS möglich. Bei Grone erstellen wir mit Ihnen einen individuellen Fahrplan, um Sie bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Wie viel kostet ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Durch den Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die vollständigen Kosten für Ihre Bildungsmaßnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, dass die Arbeitsagentur zusätzlich die Fahrtkosten und eine eventuell notwendige Kinderbetreuung übernimmt.
Wie kann ich den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einlösen?
Wie lange ist ein AVGS gültig?
Wie lange ein AVGS gültig ist, liegt im Ermessen Ihres Beraters bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. In den meisten Fällen hat der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten. Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie einen neuen AVGS beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf den AVGS?
Kann der AVGS regional eingeschränkt sein?
Es kann auch zu regionalen Einschränkungen kommen, wenn der AVGS bewilligt wird. Denn lange Fahrtwege und hohe Zusatzkosten sollen natürlich möglichst vermieden werden. In der Regel wird daher ein zentraler Ort mit einer Umkreisangabe vorgegeben.
In diesem vorgegebenen Radius können Sie sich dann Ihren Bildungsträger aussuchen, der Ihre Weiterbildung durchführen soll. Das Angebot von Grone finden Sie an rund 200 Standorten deutschlandweit – bestimmt auch in Ihrer Nähe.
Was besagt der § 45 SGB III?
Der Paragraph umfasst die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Diese Maßnahmen haben folgende Ziele:
- Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellen, Verringern oder Beseitigen von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführen an eine selbstständige Tätigkeit
- Stabilisierendes Unterstützen bei Aufnahme einer Beschäftigung
Dafür erhalten Sie von der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Einlösen können Sie diesen bei einem Bildungsträger, der für Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III zugelassen ist.
Bildungsträger wie Grone, die solche Maßnahmen anbieten, bedürfen einer Zulassung nach § 179 SGB III i.V.m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Welche Fördermöglichkeiten habe ich, wenn ich keinen Anspruch auf einen AVGS habe?
Sollten Sie keinen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, kommen noch andere Fördermöglichkeiten für Sie in Frage, zum Beispiel der Bildungsgutschein von Arbeitsagentur und Jobcenter. Je nach Situation und Zielgruppe bieten sich auch zahlreiche speziellere Förderungen an.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.