Angebote gefördert durch dasQualifizierungschancengesetz

Förderinstrument zur Weiterbildung für Berufstätige

 

Immer mehr Menschen sind vom voranschreitenden strukturellen Wandel – vor allem durch die digitale Transformation – schwer betroffen. Viele Branchen und Tätigkeitsfelder befinden sich im stetigen Wandel, der zur Folge hat, dass kontinuierliche Anpassungen von Unternehmen und ihren Beschäftigten erforderlich werden. Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es nötig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten

regelmäßig zu erweitern – und heute schon an morgen zu denken.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Quali­fizierung. Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.

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Für wen gilt die Weiterbildungsförderung?

 
  • Generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  • Für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • Für Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
  • Für Menschen in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht

Was bringt das Qualifizierungschancengesetz?

 

Vom neuen Gesetz der Bundesregierung profitieren mehr als bisher „ganz normale“ Beschäftigte, die mitten im Job stehen – und damit ihre aktuellen Arbeitgeber. Die Förderung wird unabhängiger von der Qualifikation der Arbeitnehmenden, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße.

Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen: Sie sind vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern. Damit können Arbeitnehmende ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln. Ebenso gefördert werden Weiterbildungen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht.

Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)