Wir verbessern Ihre individuellen Chancen
Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen:
- Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.
- Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit beziehungsweise vom Jobcenter zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die bereits im Vorwege gemeinsam erarbeitet werden.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben das Ziel,
- Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
- Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen
- Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln
- Sie an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen oder
- die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie ist der Verfahrensablauf?
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter genehmigt werden.
- Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im für Sie zuständigen Jobcenter oder in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen dabei, eine entsprechende Unterstützung zu erhalten
- Sie bekommen dann den Bescheid, ob die Maßnahme gefördert werden kann und welche Kosten übernommen werden
- Ohne schriftliche Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und erhalten kein Arbeitslosengeld mehr
Welche Voraussetzungen sind für die Teilnahme notwendig?
Sie sind:
- Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend
- Ausbildungsuchend gemeldet oder erhalten Arbeitslosengeld II
Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft festgestellt.
Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt.