Berufliche Aus- und Weiterbildung bei Grone staatlich gefördert
Bis zu 2.500 € Weiterbildungs- prämie bei erfolgreich bestandender Abschlussprüfung

Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld

So sehen die neuen Förderungen aus


Der Bürgergeld-Bonus: 75 € monatlich

Teilnehmer*innen an einer beruflichen Weiterbildung mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten einen monatlichen Bürgergeld-Bonus in Höhe von
75 €
ab Juli 2023. Dieser Betrag wird anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf bei einer mindestens 8-wöchigen Weiterbildung gezahlt. Dazu gehören beispielsweise alle unsere virtuellen Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, wie z. B Weiterbildung zur Fachkraft (IHK), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Coaching, Sprachkurse und Bewerbungstrainings.

Das Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich

Teilnehmer*innen an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € ab Juli 2023. Dieser Betrag wird anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt, bei Teilnahme an allen Maßnahmen mit Berufsabschluss bei uns im Haus.

 

Bis zu 2500 € Weiterbildungsprämie!

Profitieren Sie von Ihrem Engagement...
 

...und erhalten Sie nach der bestandenen Zwischenprüfung eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 €. Bei Berufen mit einer gestreckten Abschlussprüfung zählt der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung, so dass Sie hier von der Weiterbildungsprämie profitieren können.

...und erhalten Sie nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie von 1.500 €! Die Prüfung wird vor einer Kammer abgelegt, beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Handwerkskammer (HK) und das Prüfungsergebnis muss mindestens 50% der gesamten Punktzahl erreichen.


Insgesamt beläuft sich die Fördersumme der Weiterbildungsprämie auf bis zu 2.500 €, die Sie vom Staat bekommen können. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Weiterbildungsprämie nur für Prüfungen gilt, die auf einen berufsbezogenen Abschluss abzielen und die von externen Stellen abgenommen werden. Das bedeutet, dass sich schulinterne Prüfungen nicht für eine Weiterbildungsprämie qualifizieren.


Gut zu wissen

Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter nachweisen, dass Sie die
Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Diese Prüfungen können in Deutschland nur von einer Kammer
(z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) durchgeführt werden. Sie können beispielsweise mit einer Zeugniskopie nachweisen, dass Sie die Abschlussprüfung vor einer Kammer abgelegt und bestanden haben. Prüfungen bei anderen Bildungsträgern können nicht prämiert werden.

 

Unser Team berät Sie gerne

 

Kostenlos und unverbindlich:
Vereinbaren Sie gleich einen individuellen Beratungstermin bei uns.
Wir suchen mit Ihnen gemeinsam den passenden Kurs aus und klären in einem persönlichen Gespräch, welche Fördermöglichkeiten Sie erhalten. Nutzen Sie auch gerne unsere telefonische Sofortberatung.

Telefonische Sofortberatung:
0800 1895 300 (Virtuelle Umschulungen)
0800 1895 100 (Virtuelle Weiterbildung zur Fachkraft (IHK)
040 23 703 109 (Hybride Umschulungen und Weiterbildungen)

Kontaktformular

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unterschied vom Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld

Der Bürgergeld-Bonus wird für die Teilnahme an Weiterbildungen ohne Berufsabschluss gezahlt,
die aber dennoch eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und fördern.
Das Weiterbildungsgeld wird für die Teilnahme an einer Weiterbildung gezahlt, die zu einem Berufsabschluss führt
(z. B. eine Umschulung).

 

Ab wann wird Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld gezahlt?

Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld werden ab dem 01. Juli 2023 ausgezahlt und zwar für Schulungen und Ausbildungen, diesem Startdatum beginnen. Aber auch für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung die bereits vorher gestartet ist, können Sie Weiterbildungsgeld erhalten.

Wer bekommt Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld?

Nur Bürgergeld-Empfänger erhalten den Bürgergeld-Bonus. Um sich für den Bonus zu qualifizieren,
muss die Weiterbildung allerdings länger als 8 Wochen dauern.
Das Weiterbildungsgeld erhalten Bürgergeld-Empfänger und Arbeitslosengeld-Empfänger,
die an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, welche mit einer anerkannten
Ausbildungsprüfung abschließt.

Wie lange kann ich mit dem Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld rechnen?

Den Bürgergeld-Bonus erhalten Sie für den gesamten Zeitraum Ihrer Weiterbildungsmaßnahme,
die mindestens 8 Wochen dauert
.
Das Weiterbildungsgeld kann bis zu drei Jahre ausgezahlt werden, wenn es Ihre Bildungsmaßnahme mit Berufsabschluss erfordert. Das ist ein Jahr mehr als unter der alten Hartz IV-Regelung.

Lohnt sich eine Weiterbildung?

Immer! Aktuelles Wissen, neue berufliche Kenntnisse oder auch zusätzliche berufliche Qualifikationen erhöhen die Chancen auf einen langfristigen Arbeitsplatz. Es gibt unzählige Möglichkeiten Ihr Wissen mit geförderter Weiterbildung auszubauen. Für mehr Informationen zu unseren schulischen und beruflichen Maßnahmen, die durch den Bürgergeld-Bonus und dem Weiterbildungsgeld gefördert werden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.