Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub für Altenpfleger


Aktuell arbeiten rund 1,2 Millionen Menschen in der Altenpflege. Nach vielen Debatten rund um die Arbeitszeiten, Löhne und den steigenden Fachkräftemangel zeigt die Pflegekommission erste Resonanz.

Am 28. Januar 2020 wurde sich endlich auf einen höheren Mindestlohn und mindestens fünf Tage mehr Urlaub für Mitarbeiter der Altenpflege, ob Hilfskraft oder Pflegefachkraft, geeinigt. Da es derzeit noch Differenzen zwischen West- und Ostdeutschland gibt, wird der Lohn schrittweise angeglichen und erhöht.

Das ändert sich


Dabei richtet sich der Mindestlohnsatz nach der Länge der Ausbildung:

Für Pflegehilfskräfte bedeutet das, dass ab dem 1. Juli 2020 die Mindestlöhne in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro pro Stunde steigen. Bereits ab dem 1. September 2021 soll es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben.

Höhere Mindestlöhne für qualifizierte Pflegekräfte

Die Pflegekommission hat sich darüber hinaus erstmals für einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt: Qualifizierte Hilfskräfte - mit einer 1-jährigen Ausbildung -  sollen bereits ab 1. April 2021 einen Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) oder 12,20 Euro (im Osten) bekommen. Ab 1. April 2022 sind es dann sowohl in Ost und West einheitliche 13,20 Euro.

Pflegefachkräfte, die eine 3-jährige Ausbildung absolviert haben, sollen ab dem 1. September 2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten. Ab dem 1. April 2022 soll dieser Betrag auf 15,40 Euro steigen.

Höherer Urlaubsanspruch

Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch bekommen alle Beschäftigten in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage zugesprochen: Das bedeutet für Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage mehr Urlaub. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf jeweils sechs Tage steigen.

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