Kiel: Bildungsurlaub auch für Online- und Hybridveranstaltungen

Beschäftigte in Schleswig-Holstein können Bildungsurlaub ab sofort auch für reine Online- und sogenannte Hybrid-Veranstaltungen in Anspruch nehmen. Hybridveranstaltungen sind Kurse, die sowohl Präsenz- als auch Online-Anteile beinhalten. Bisher war Bildungsfreistellung nur für Präsenz-Veranstaltungen vorgesehen. „Der Trend zu Online-Veranstaltungen hält durch die Pandemie an“, erläuterte der Arbeits- und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz. «Darum haben wir die Anerkennung jetzt im Gesetz verankert und gehen damit zugleich einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung», sagte Buchholz.

Ein Bildungsurlaub erweitert die beruflichen Qualifikationen und fördert die Selbstentfaltung des Einzelnen in jedem Alter. Als "vierte Säule" im Bildungswesen neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule sorgt die Weiterbildung dafür, dass sich Menschen in jedem Lebensalter organisiert weiterqualifizieren können.

Laut Weiterbildungsgesetz können Beschäftigte pro Jahr bis zu fünf Tage Bildungsfreistellung beanspruchen. Dabei werden sie für die Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen von der Arbeit unter Fortzahlung des Lohns freigestellt. Die Bildungsfreistellung beschränkt sich dabei nicht auf Weiterbildungen mit beruflichen Themen, sondern ist auch für Kurse mit politischen, kulturellen und allgemeinen Inhalten vorgesehen. Die Teilnahme an einer zertifizierten Weiterbildungsveranstaltung muss direkt beim Arbeitgeber beantragt werden, der möglichst sechs Wochen vor der Veranstaltung über das entsprechende Interesse informiert werden sollte.

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