Neues Aufstiegs-BAföG macht Berufsbildungskarrieren noch attraktiver

Der Bundestag hat im Februar die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Hierzu erklärt die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Berufliche Weiterbildung hat bei uns in Deutschland Priorität. Denn ein Spitzenland braucht Spitzenpersonal. Und unser Land ist im Wandel. Digitalisierung, Globalisierung und ein stärker werdender Wettbewerb: Um das zu meistern, brauchen wir die Besten. Wir brauchen Meister, Techniker, Betriebswirte und Erzieher. Wer dahin aufsteigen will, dem müssen wir den Weg ebnen. Darum schreiben wir die Erfolgsgeschichte des Aufstiegs-BAföG fort. Dafür investiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung in dieser Wahlperiode mit zusätzlich 350 Millionen Euro so viel wie nie zuvor.“

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.

Durch das Aufstiegs-BAföG wird berufliche Bildung weiter gestärkt und attraktiver gemacht, denn Berufliche Bildung ist nach wie vor eine wichtige und tragende Säule im Bildungssystem.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.aufstiegs-bafoeg.de.

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