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Vorbereitung auf die Externenprüfungim Berufsbild Fachlagerist/-in

Vorbereitung auf die Externenprüfung im Berufsbild Fachlagerist*in (IHK)

 
Dauer: 6 Monate zum Berufsabschluss*
Prüfung Handelskammerprüfung
Abschluss IHK-Abschluss (staatlich anerkannt)
Voraussetzung 3 Jahre nachweisbare Berufstätigkeit
Großer Bedarf Fachkräfte werden stark nachgefragt
Viele Perspektiven Am Arbeitsmarkt gute Chancen

Holen Sie Ihren Bildungsabschluss nach

Haben Sie mindestens 3 Jahre Erfahrung im Lager, aber noch keinen Berufsabschluss? Möchten Sie dies ändern und Ihren Abschluss nachholen? Unser Kurs „Vorbereitung auf die Externenprüfung“ bereitet Sie umfassend auf die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) vor.
In diesem Kurs lernen Sie alle relevanten Inhalte des Rahmenlehrplans für das Berufsbild Fachlagerist/-in. Am Ende des Kurses erhalten Sie eine

intensive Vorbereitung auf die IHK-Abschlussprüfung. Dazu gehören die Simulation von Abschlussprüfungen, wertvolle Tipps zum Umgang mit Prüfungsängsten und die Schließung letzter Wissenslücken.

Melden Sie sich jetzt an und machen Sie den ersten Schritt zu Ihrem Berufsabschluss als Fachlagerist*in!

 


Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Mindestens 3 Jahre nachweisbare Berufstätigkeit im Berufsbild
  • Zulassung zur Externenprüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer
  • Sprachniveau B2 (nachweisbar)
  • Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei Grone

Inhalte in Theorie und Praxis

In Theorie und Praxis sind Sie in der Umschulung mit folgenden Aufgabenstellungen befasst:

Güter annehmen und kontrollieren

  • Güter annehmen und kontrollieren
  • Güter lagern
  • Güter bearbeiten
  • Güter im Betrieb transportieren
  • Güter kommissionieren
  • Güter verpacken
  • Güter verladen
  • Güter versenden
  • Wirtschaft und Gesellschaft

Die Ausbildungsinhalte richten sich nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnung und dem Rahmenlehrplan des Berufsbildes.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Externenprüfung?

Die Externenprüfung bietet Personen ohne offiziellen Berufs- oder Schulabschluss die Möglichkeit, diesen nachträglich zu erwerben. Dank dieser Regelung können Sie eine IHK-Prüfung ablegen, auch wenn Sie keine formale Ausbildung absolviert haben. Ebenso ist es möglich, eine Gesellenprüfung ohne vorherige Ausbildung abzulegen.

Mit der Externenprüfung haben Sie die Chance, Ihre Berufserfahrung und praktischen Kenntnisse offiziell anerkennen zu lassen. Dies eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven und verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihren beruflichen Werdegang voranzutreiben und einen anerkannten Abschluss zu erwerben.

Warum sollte man einen Vorbereitungskurs für die Externenprüfung machen?

Ein Vorbereitungskurs ist keine Pflicht, wird aber von Experten empfohlen, da sich die Chancen eines erfolgreichen Abschlusses dadurch deutlich erhöhen.

Wer übernimmt die Kosten für den Vorbereitungskurs?

Die Kosten übernehmen Arbeitsagenturen oder Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und BFD.

Was kostet eine Externenprüfung bei der IHK?

Die Kosten für eine IHK-Externenprüfung variieren je nach Bundesland und Ausbildungsberuf und liegen in einem Bereich von etwa 100 bis 500 Euro.

Welchen Abschluss erwerbe ich?

Bei einer Externenprüfung erwerben Sie denselben Abschluss, den auch reguläre Absolventen des entsprechenden Ausbildungsberufs erhalten. Dies kann ein anerkannter Ausbildungsabschluss sein, wie zum Beispiel ein Gesellenbrief, ein Facharbeiterbrief oder ein IHK- bzw. HWK-Abschluss (Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer), abhängig vom jeweiligen Beruf und der zuständigen Prüfungsinstitution.

Was sind Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Externenprüfung?

Die zentrale Voraussetzung für diese Position ist eine umfassende Berufserfahrung, die mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer im angestrebten Beruf betragen muss. Alternativ können auch Nachweise über berufliche Tätigkeiten oder entsprechende Arbeitserfahrung im Ausland als gleichwertige Qualifikationen anerkannt werden.