Sichern Sie sich Ihre Weiterbildungsprämie
Bis zu 2.500 € Weiterbildungs- prämie bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung

Sichern Sie sich bis zu 2.500 €

Berufliche Bildungsmaßnahmen werden heute in unterschiedlichsten Formen gefördert. Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung bietet die Weiterbildungsprämie. Diese dient als Motivation und Anreiz zugleich, die allen voran bei Umschulungen zum Einsatz kommt.
Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der Weiterbildungsprämie ist eine erfolgreich abgeschlossene Zwischen - oder Abschlussprüfung.

 

Welches Ziel hat die Weiterbildungsprämie?
Wenn Sie mit einer Umschulung starten, haben Sie ein Ziel vor Augen und den Wunsch, einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf zu erlangen. Grundvoraussetzung dafür ist ein hohes Maß an Motivation, denn schließlich verpflichten Sie sich für mindestens 2 Jahre, diese berufliche Bildungsmaßnahme durchzuführen.
Hier kommt die Weiterbildungsprämie zum Einsatz, denn diese fungiert als wichtiges Instrument, um bei Ihnen einen dauerhaften Anreiz zu schaffen.
Dabei geht es allerdings nicht ausschließlich um das Bestehen der Prüfungen und um das Erreichen Ihres Berufsziels, sondern auch um den möglichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Das bedeutet, dass die Weiterbildungsprämie Ihnen dabei hilft, Ihre Motivation aufrechtzuerhalten und einen voreiligen Abbruch der Umschulung verhindert.

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

Nach einer bestandenen Zwischen- und Abschlussprüfung können Sie diese Förderung beantragen. Das bedeutet, dass Sie von Ihrem Engagement profitieren.

Weiterbildungsprämie für Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung
Teil 1

Für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1erhalten Sie eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 €. Diese ist nur gültig, wenn im Rahmenlehrplan des angestrebten Ausbildungsberufs eine Zwischenprüfung vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, entfällt die Weiterbildungsprämie für die Zwischenprüfung. Bei Berufen mit einer gestreckten Abschlussprüfung zählt der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung, so dass Sie hier von der Weiterbildungsprämie profitieren können.

Weiterbildungsprämie für Abschlussprüfung
Bei einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung können Sie mit einer Weiterbildungsprämie von 1.500 € rechnen. Auch hierbei gilt, dass diese Prüfung vor einer Kammer abgelegt werden muss. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer. Außerdem gilt, dass eine Prüfung nur als bestanden gilt, wenn mindestens 50% der gesamten Punktzahl erreicht wurden.

Insgesamt beläuft sich die Fördersumme der Weiterbildungsprämie auf bis zu 2.500 Euro, die Sie vom Staat bekommen können. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Weiterbildungsprämie nur für Prüfungen gilt, die von externen Stellen abgenommen werden. Das bedeutet, dass sich schulinterne Prüfungen nicht für eine Weiterbildungsprämie qualifizieren.


Gut zu wissen

Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter nachweisen, dass Sie die
Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Diese Prüfungen können in Deutschland nur von einer Kammer
(z.B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) durchgeführt werden. Sie können beispielsweise mit einer Zeugniskopie nachweisen, dass Sie die Abschlussprüfung vor einer Kammer abgelegt und bestanden haben. Prüfungen bei anderen Bildungsträgern können nicht prämiert werden.