Die Finanzierung der Umschulungsmaßnahme kann über unterschiedliche Wege erfolgen. Welche Förderung in Kraft tritt, hängt vom individuellem Werdegang und der aktuellen Situation des Interessenten am Arbeitsmarkt ab.
Die Finanzierung kann bis zu 100% von folgenden Kostenträgern übernommen werden:
- Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Die Maßnahme ist nach AZAV zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Rentenversicherung
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und aus diesem Grund eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte sich hinsichtlich der Finanzierung einer Umschulung an die gesetzliche Rentenversicherung wenden. Diese hat ebenfalls Interesse an der beruflichen Wiedereingliederung und ist zudem dem sechsten Sozialgesetzbuch nach zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichtet, sofern keine andere Stelle zuständig ist.
Bundesagentur für Arbeit
Um bei bestehender Arbeitslosigkeit oder im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit die Finanzierung einer geplanten Umschulung zu klären, ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit die richtige Adresse. Eine Kostenübernahme durch das Jobcenter beziehungsweise die ARGE hängt von der Notwendigkeit der Umschulung ab und geht mit einer verpflichtenden Beratung durch die Bundesagentur einher. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um einen Beratungstermin!
Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaft (oder Unfallkasse) übernimmt dann die Kosten für Ihre Umschulung, wenn die Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf weiterarbeiten können. Dabei ist es wichtig, dass es sich um einen offiziell durch die Berufsgenossenschaft anerkannten Arbeitsunfall handelt.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Wenn Angestellte der Bundeswehr eine zivile Laufbahn anstreben, übernimmt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die notwendigen Kosten der Umschulungmaßnahme und garantiert zusätzliches Geld für den Lebensunterhalt.
Selbstzahler
Wer kein Anspruch auf eine Förderung hat und diese nicht in Anspruch nehmen möchte, hat die Möglichkeit, die Kosten der Umschulung selbst zu tragen
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ und wurde am 1.Januar 2019 von der Bundesregierung verabschiedet und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.
Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals das Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.