Schaffen Sie sich neue Perspektiven am Arbeitsmarkt
Die Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung, bei der es nicht darum geht, bereits bestehende Kenntnisse zu vertiefen, sondern neue Kenntnisse für eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit zu erlangen. Diese Maßnahme der Weiterbildung ist im Berufsbildungsgesetz unter Paragraph 1, Absatz 5 geregelt. Damit soll erreicht werden, dass Arbeitnehmer/-innen flexibler auf die Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren können. Durch die stetig voranschreitenden Digitalisierungsprozesse und die damit einhergehenden Veränderungen des Arbeitsmarktes sind Umschulungen in vielen Branchen ein wichtiges Weiterbildungsinstrument, um langfristig ein sicheres Arbeitsverhältnis zu garantieren.
Die Gründe für eine Umschulung sind vielfältig. Der häufigste Grund ist jedoch der zunehmende und stetige Wandel der Arbeitswelt. Viele der einst etablierten und beliebten Berufsbilder sind im Zuge zunehmender Digitalisierungsprozesse überholt. Damit einhergehend entwickeln sich auch nahezu täglich neue Berufsfelder. Für Menschen, die mit ihrem einst erlernten Beruf kaum noch Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt haben, kann eine Umschulung durchaus sinnvoll sein. Denn diese gestaltet sich oft als Tor zu einer neuen Karriere. Sei es eine berufliche Neuorientierung zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – oder der Quereinstieg und Neustart in einen anderen als den erlernten Beruf.
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Unsere Umschulungen bieten viele Vorteile
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen sind für eine Umschulung notwendig?
Die Voraussetzungen für eine Umschulung sind vom jeweiligen Beruf sowie dem Träger der Umschulung abhängig. Neben diesen Zulassungsvoraussetzungen spielen auch die persönlichen Voraussetzungen der/s potentiellen Umschülerin/Umschülers eine entscheidende Rolle.
Hier gilt:
- Alter von mindestens 25 Jahren – In Ausnahmefällen auch 23 Jahren
- Begonnene oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit
- Gute Deutschkenntnisse
- Begründung für den Berufswechsel (z. B. Krankheit, drohender Jobverlust durch Digitalisierung)
- Gute Jobaussichten für den neu angestrebten Beruf
Wichtig zu wissen:
Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Umschulung. Es handelt sich noch immer um eine sogenannte Kann-Leistung. Der/die Sachbearbeiter/-in der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters entscheidet im Einzelfall, ob eine Umschulung gefördert und bezahlt wird. Eine Garantie gibt es also nicht.
Diese Voraussetzungen machen eine Förderung wahrscheinlicher:
Berufsunfähigkeit
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, haben Sie gute Chancen auf eine Umschulung. Durch die Neuorientierung kann die Arbeitsfähigkeit in einem anderen Bereich hergestellt werden.
Schlechte Zukunftsaussichten
Hierzu zählen vor allem Berufsbilder und Jobs in Industrien und Branchen, die stark im Umbruch stehen oder erheblich von Digitalisierungsprozessen betroffen sind. Dieses Argument wirkt umso stärker, wenn der/die Antragsteller/-in deshalb in Kürze arbeitslos wird oder bereits längere Zeit ohne Arbeit ist.
Gute Perspektive
Entscheiden Sie sich für eine Umschulung in einer boomenden Branche oder ist diese Branche von einem erheblichen Fachkräftemangel betroffen, haben Sie ebenfalls gute Aussichten auf Bewilligung einer Umschulung. Je besser Ihre Perspektive nach der Umschulung, desto größer die Chance auf Förderung.
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ und wurde am 1.Januar 2019 von der Bundesregierung verabschiedet und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.
Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals das Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.
Bin ich zu alt für eine Umschulung?
Im Alter von 40 Jahren aufwärts stellen sich viele Menschen die Frage, ob eine Umschulung überhaupt noch Sinn macht und ob sie nicht zu alt sind, einen solchen Schritt zu wagen. Sie können beruhigt sein, mit 40 oder 50 Jahren gehört man längst noch nicht zum "alten Eisen" und kann für viele Unternehmen noch immer ein interessanter Mitarbeitender sein. Vor allem angesichts des gestiegenen Renteneintrittsalters macht auch ein später Neuanfang absolut Sinn.
Im Hinblick auf den dynamischen Wandel des Arbeitsmarktes wächst die Bedeutung des "lebenslange Lernens" stetig. Mehr denn je muss man auch im fortgeschrittenem Alter offen für eine berufliche Veränderung sein. Schließlich ist man mit 40 oder 50 Jahren noch zu jung, um sich mit einer permanenten Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abzufinden.
Menschen, die ein noch höheres Alter überschritten haben, sollten nicht den Fehler machen, sich am bisherigen Beruf festzuklammern. Falls dieser keine Zukunft mehr bietet, muss man auch loslassen können und bereit für Neues sein. Eine Umschulung schafft die ideale Basis für einen beruflichen Neubeginn und ist in jedem Alter eine tolle Chance.
Haben Sie keine Angst vor einem Neuanfang - Grone unterstützt Sie bei Ihren Zielen!
Ist eine Umschulung berufsbegleitend möglich?
Wenn Sie auf der Suche nach der richtigen Qualifizierungsmaßnahme sind, um beruflich neue Wege zu gehen, kommen Sie meist nicht um eine Umschulung herum. Diese steht für einen kompletten Neuanfang und benötigt Ihre vollständige Aufmerksamkeit. Die Umschulungen bei Grone finden im dualen System in Vollzeit statt, so dass eine berufsbegleitende Umschulung nicht möglich ist.
Umschulung – Wie viel Geld oder Gehalt bekommen Sie?
Wenn man mit dem Gedanken spielt, sich beruflich neu zu orientieren und eine Umschulung zu starten, spielen finanzielle Aspekte eine große Rolle. Oft scheitert gerade hier der Entschluss, beruflich neue Wege zu gehen. Schließlich muss man auch während der Maßnahme leben können und ist demnach auf regelmäßige Einnahmen angewiesen. Aus diesem Grund stellt sich immer wieder die Frage, wie viel Geld man während einer Umschulung bekommt.
Im Falle unserer dualen Umschulungen werden Sie ausschließlich vom Föderer der Umschulung unterstützt. Das kann die Bundesagentur für Arbeit, Jocenter, Berufsgenossenschaften, die Rentenversicherung oder der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr sein. Alle übernhmen die Förderung die Lehrgangskosten und leisten zudem finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Zusätzlich können noch weitere Leistungen, wie zum Beispiel für die Kinderbetreuung, Fahrtkosten sowie Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, gewährt werden. Wie viel Geld man während einer Umschulung vbekommen, lässt sich nicht pauschal beziffern und hängt vom Einzelfall und dem entsprechenden Föderer der Umschulung ab. Allerdings sind die genannten Leistungen nur möglich, wenn die betreffende Umschulung gefördert wird.
Welche Möglichkeiten zur Finanzierung einer Umschulung gibt es?
Die Finanzierung der Umschulungsmaßnahme kann über unterschiedliche Wege erfolgen. Welche Förderung in Kraft tritt, hängt vom individuellem Werdegang und der aktuellen Situation des Interessenten am Arbeitsmarkt ab.
Die Finanzierung kann bis zu 100% von folgenden Kostenträgern übernommen werden:
- Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Die Maßnahme ist nach AZAV zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Rentenversicherung
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und aus diesem Grund eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte sich hinsichtlich der Finanzierung einer Umschulung an die gesetzliche Rentenversicherung wenden. Diese hat ebenfalls Interesse an der beruflichen Wiedereingliederung und ist zudem dem sechsten Sozialgesetzbuch nach zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichtet, sofern keine andere Stelle zuständig ist.
Bundesagentur für Arbeit
Um bei bestehender Arbeitslosigkeit oder im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit die Finanzierung einer geplanten Umschulung zu klären, ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit die richtige Adresse. Eine Kostenübernahme durch das Jobcenter beziehungsweise die ARGE hängt von der Notwendigkeit der Umschulung ab und geht mit einer verpflichtenden Beratung durch die Bundesagentur einher. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um einen Beratungstermin!
Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaft (oder Unfallkasse) übernimmt dann die Kosten für Ihre Umschulung, wenn die Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf weiterarbeiten können. Dabei ist es wichtig, dass es sich um einen offiziell durch die Berufsgenossenschaft anerkannten Arbeitsunfall handelt.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Wenn Angestellte der Bundeswehr eine zivile Laufbahn anstreben, übernimmt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die notwendigen Kosten der Umschulungmaßnahme und garantiert zusätzliches Geld für den Lebensunterhalt.
Selbstzahler
Wer kein Anspruch auf eine Förderung hat und diese nicht in Anspruch nehmen möchte, hat die Möglichkeit, die Kosten der Umschulung selbst zu tragen
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ und wurde am 1.Januar 2019 von der Bundesregierung verabschiedet und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.
Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals das Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.