
Nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit für Qualifizierung
Wegen der Corona-Pandemie oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen mussten zahlreiche Betriebe Kurzarbeit anmelden. Sind auch Sie von der Coronakrise betroffen?
Dann nutzen Sie die Gelegenheit oder geben Sie Ihren Mitarbeitern die Chance, sich weiterzuqualifizieren. Die Förderung der Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit wurde vereinfacht: Eine berufliche Weiterbildung, die während der Kurzarbeit begonnen wurde, muss mindestens 120 Stunden umfassen. Darüber hinaus müssen sowohl die Qualifizierung als auch der Bildungsträger zertifiziert sein. Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme werden in Abhängigkeit von der Betriebsgröße pauschal von der Agentur für Arbeit bezuschusst.
Die Kurzarbeit kann auch genutzt werden, um an einem Fachwirt/-in gemäß Aufstiegsfortbildungsgesetz teilzunehmen.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Planung, Konzeptentwicklung und Umsetzung Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen, auch in der Corona-Phase.