Mit einem Bildungsgutschein zur geförderten Weiterbildung
Die Bundesagentur für Arbeit und die regionalen Jobcenter fördern berufliche Weiterbildung mit dem sogenannten Bildungsgutschein und übernehmen damit bis zu 100% der Kosten. Das Hauptziel dieser Förderung ist es, die beruflichen Kenntnisse von Arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen zu erweitern, sich technischen Entwicklungen anzupassen oder einen beruflichen Abschluss zu erlangen.
Wir bieten Ihnen ein modulares, digitales Lernangebot, das praxisorientierte
Trainings in kleinen Einheiten mit der Möglichkeit, zertifizierte Abschlüsse zu erwerben kombiniert. Mit Ihrem zertifizierten Abschluss erzielen Sie gefragte Kompetenzen, die heutzutage in vielen Unternehmen relevant sind und erhöhen nachhaltig Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Die Voraussetzung für die geförderte Weiterbildung? Der Bildungsgutschein. Alle unsere Weiterbildungen sind AZAV-zertifiziert und somit durch den Bildungsgutschein Ihrer Arbeitsagentur bis zu 100% förderbar.
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Kursart
- Aktivierung/berufliche Eingliederung (4)
- Ausbildung (5)
- Berufliche Grundqualifikation (14)
- Fachkraft-Abschluss (118)
- Fachwirt-Abschluss (1)
- Fortbildung/Qualifizierung (360)
- Gesetzlich/gesetzesähnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung (121)
- Umschulung (575)
- Weiterbildung (6)
Bildungsbereiche
- Berufsübergreifendes (519)
- EDV / IT / Medien (274)
- Gastronomie / Hotellerie (34)
- Gesundheit / Pflege / Soziales (64)
- Gewerblich / Technisch (47)
- Handel (157)
- Integration / Sprache (2)
- Lager / Logistik (232)
- Recht (12)
- Schutz / Sicherheit (38)
- Weitere Dienstleistungen (404)
- Wirtschaft / Verwaltung (810)
Angebote für
- Arbeitsuchende (1077)
- Ausbildungsuchende (401)
- Auszubildende (123)
- Berufliche Rehabilitanden (788)
- Berufstätige (430)
- Bundeswehrangehörige (1021)
- Existenzgründer (125)
- Langzeitabeitslose (53)
- Migranten / Flüchtlinge (76)
- Schüler (4)
- Transfergesellschaften (83)
- Unternehmen (303)
Förderung
- AVGS (8)
- Aufstiegs-Bafög (58)
- BAMF (7)
- Berufsgenossenschaft (621)
- Bildungsgutschein (1204)
- Bildungsurlaub (11)
- Deutsche Rentenversicherung (1106)
- Qualifizierungschancengesetz (566)
- Soziale Teilhabe (2)
Durchführung
- Digitale Durchführungsform (323)
- Hybrid (4)
- Kombinierte Durchführungsform (140)
- Online (108)
- Präsenz (2)
- Präsenzveranstaltung (407)
Veranstaltungszeit
Ihr Weg zum Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein (BGS)
Der Bildungsgutschein ist eine Form der Zusage der Bundesagentur für Arbeit, die Kosten für eine Weiterbildung zu übernehmen.
Dabei ist der Bildungsgutschein eine ‚Kann-Leistung‘ und wird nur ausgezahlt, wenn die Umschulung benötigt wird (zum Beispiel, wenn der/die Antragssteller/-in arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist) und sich der Antragsstellende als förderungswürdig erweist.
Mit den finanziellen Mitteln können unter anderem Prüfungskosten, Fahrt- und Unterbringungskosten oder auch Lebenshaltungskosten bestritten werden.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie an Ihren Bildungsgutschein kommen!
In 4 Schritten zur geförderten Weiterbildung
Sie sind derzeit arbeitssuchend? Dann übernimmt die Agentur für Arbeit und das Jobcenter nach individueller Prüfung die Kosten Ihrer Weiterbildung.
Und so einfach geht es:
- Kontakt aufnehmen und Weiterbildung wählen
- Voraussetzungen für Ihren Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit prüfen lassen und gegebenenfalls ausstellen lassen
- Mit dem Bildungsgutschein kostenlos bei Grone anmelden
- Gewünschte Weiterbildung zum Wunschtermin starten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Bildungsgutschein?
Wie hoch ist die Förderung mit dem Bildungsgutschein?
Welche Kosten werden genau übernommen?
Welche Weiterbildungen können gefördert werden?
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Bildungsgutschein erfüllen?
Wie lange kann ich einen Bildungsgutschein einreichen?
Der Bildungsgutschein weist eine Gültigkeitszeitraum aus. Während der Gültigkeitsdauer kann der Bildungsgutschein für eine AZAV-zugelassene Maßnahme eingereicht werden.
Setzen Sie sich daher frühzeitig mit dem Bildungsanbieter in Verbindung, da vor der Aufnahme in die Maßnahme in der Regel noch Formalitäten erledigt werden müssen.